Tegel-Center KG: Müssen Anleger zahlen?

(firmenpresse) - Anleger des geschlossenen Fonds Tegel-Center KG werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. CLLB Rechtsanwälte vertreten Kommanditisten.
Berlin, 18.05.2016 – Bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben wird behauptet, die Rechtslage sei eindeutig. Außerdem werden weitere, unter Umständen auch gerichtliche Schritte durch eine Verwertungsgesellschaft und weitere Kosten für die Anleger angedroht.
Hintergrund ist der von der Fondsverwaltung verhandelte Verkauf der Fondsimmobilie, der nicht zu einer vollen Deckung des bei der Helaba ausstehenden Darlehenssaldos geführt hat. Obwohl insoweit angeblich eine Einigung erzielt worden sei wird den Anlegern angedroht, dass sie in Kürze auf Rückzahlung der vollständigen, von ihnen bisher erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, werden sie nicht zuvor freiwillig die Hälfte der erhaltenen Ausschüttungen zahlen.
Nach Auffassung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte verbietet sich für die Anleger eine vorschnelle Zahlung. „Gerade das angekündigte Vorgehen über eine Verwertungsgesellschaft erscheint mir problematisch.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Der Kapitalmarktrechtler rät den Anlegern, sich vor einer freiwilligen Zahlung die genaue Höhe und den Rechtsgrund der Forderung im Detail nachvollziehbar erklären zu lassen. „Es ist keineswegs so, dass Ausschüttungen per se auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sind. Hier kommt es darauf an, wer sie fordert und, aus welchem Grund.“
In jedem Fall macht es Sinn, anschließend auch einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 18.05.2016 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1357752
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Franz Braun
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
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