Südwest Presse: Kommentar Videoaufnahmen
ID: 1358062
des OLG Stuttgart, Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel vor
Gericht zuzulassen, ist ein Schlag gegen den Datenschutz. Er öffnet
jenen Rechthabern, die Befriedigung daraus ziehen, anderen Fehler
nachzuweisen, Tür und Tor - das Risiko, dass sich der vermeintlich
sichere Videobeweis gegen sie selbst wendet, eingeschlossen. In einer
Gesellschaft, in der sinnfreie Videos im Netz mehr Beachtung finden
als seriöse Texte, breiten sich Kameras viral aus. Sie sitzen auf
Fahrradlenkern, Helmen und eben auch auf Armaturenbrettern. Für den
Fall der Fälle - und meist wohl nur, um eigene Fahrkünste zu
dokumentieren. Datenschutzgesetze und Justiz haben Videoaufnahmen
lange Zeit enge Grenzen gezogen. Aus gutem Grund sind die Zeiten, in
denen sich Nachbarn per Kamera im Vogelhäuschen bespitzelten, vorbei.
Doch die technische Entwicklung unterstützt die Voyeure: Kameras sind
kleiner und unauffälliger und Drohnen der Renner im Schaufenster so
manchen Fotoladens. Bis Privatleute mit Body-Cams unterwegs sind wie
Polizisten dürfte nur eine Frage der Zeit sein - frei nach dem Motto:
Von jetzt an wird zurückgefilmt. Dass Spielzeuge für Erwachsene
missbraucht werden, liegt auf der Hand. Solche Kindereien sind nicht
einmal mit einer restriktiven Rechtslage zu verhindern. Das gestrige
Urteil erweist deshalb allen Versuchen, Reste der Privatsphäre zu
wahren, einen Bärendienst.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 18.05.2016 - 18:53 Uhr
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