Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Saarbrücken
ID: 1358249
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Saarbrücken - vom 27. März 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlbehandelte Hodenruptur nach Motorradunfall, LG Saarbrücken, Az.: 16 O 44/15
Chronologie:
Der Kläger erlitt im Juni 2013 einen Motorradunfall. Noch am Unfallort klagte er über Schmerzen im Unterleib. Er kam in die Notaufnahme der Beklagten und anschließend auf eine Station. Eine adäquate Untersuchung der Beschwerden unterblieb indes. Erst Tage später diagnostizierten die behandelnden Mediziner eine Hodenruptur. Der linke Hoden musste entfernt werden.
Verfahren:
Bereits vor der gerichtlichen Inanspruchnahme hatte sich die Gutachterkommission der Ärztekammer des Saarlandes mit dem Vorfall befasst (Az.: G68/2013). Mit Bescheid vom 6. August 2014 stellte die Kammer fest, dass die Behandlung der Beklagten fehlerhaft war und den Kläger in seiner Gesundheit beschädigt hat. Das Landgericht Saarbrücken hat zusätzlich ein unfallchirurgisches Gutachten eingeholt, das ebenfalls einen Behandlungsfehler bestätigte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabgeltung über rund 10.000,- Euro vor. Es besteht Widerrufsmöglichkeit bis Mitte April.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Haftpflichtversicherer der verklagten Klinik, die GVV-Kommunalversicherung, Köln, hatte die Ansprüche des Klägers mit Schreiben vom 27.11.2014 lapidar mit der Begründung abgelehnt, die von der Gutachterkommission erhobenen Vorwürfe seien nicht zutreffend...... Mit dieser Auffassung steht die GVV ziemlich alleine da, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr D.C. Ciper LLM.
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Datum: 19.05.2016 - 10:50 Uhr
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