Maschinenabnahme durch die Fogra vergünstigt den Versicherungsschutz
Maschinenabnahme und Versicherungsschutz – auf den ersten Blick zwei Bereiche, die nicht viel miteinander zu tun haben. Ab sofort wird dies jedoch anders, denn durch eine Kooperation zwischen dem auf Druckereien spezialisierten Versicherungsmakler Gayen & Berns ∙ Homann GmbH (GBH) und der Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.V. in München erhalten Medienunternehmen, die ihre neuen oder gebrauchten Maschinen durch die Fogra prüfen lassen, besondere Konditionen beim Versicherungsschutz über die GBH MedienPolice®. Die Idee hinter der Zusammenarbeit ist simpel und einleuchtend zugleich: Wird bereits bei der Platzierung und der Aufstellung einer Offset- oder Digitaldruckmaschine auf alle Eventualitäten geachtet, sinkt die Gefahr des Maschinenbruchs und damit der Einsatz des Versicherungsschutzes erheblich.
Fogra übernimmt Maschinenprüfung für die Abnahme
Als Kooperationspartner im Bereich Maschinenprüfung wurde ganz bewusst die Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.V. in München gewählt. Mit über 50 Mitarbeitern bietet die Organisation diese Dienstleistung nicht nur international an, sondern greift in diesem Bereich auch auf einen über zwei Jahrzehnte erarbeiteten Erfahrungsschatz zurück. Die Fogra war und ist zudem bei der Entwicklung und Ausarbeitung der technischen Richtlinien federführend, die mittlerweile als Grundlage für eine Standard-Maschinenprüfung gelten und die Akzeptanz namhafter Maschinenhersteller genießen. Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber dem Auftraggeber stellen einen weiteren Mehrwert dar. Gleiches gilt für modernste Messtechnik, umfangreiches Prozessverständnis und ein Vier-Augen-Prinzip bei der Beurteilung der Ergebnisse. Fogra-Mitglieder erhalten die Maschinenprüfung sogar mit einem Rabatt von 30 %.
Vorteile beim Versicherungsschutz
Wird die Maschinenabnahme durch die Fogra empfohlen und vom Kunden bestätigt, reicht die Dokumentation darüber aus, um die besonderen Rahmenbedingungen der GBH MedienPolice® in Anspruch nehmen zu können. Hierzu zählen in der Regel günstigere Prämien, erweiterte Leistungen und Abdeckungen. Hervorzuheben ist insbesonders die sogenannte „Goldene Regel“. Sie besagt, dass im Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100 % entschädigt werden – auch wenn der Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt. Gerade bei langlebigen Druckmaschinen ist eine derartige Klausel äußerst wichtig. Ansonsten könnten Druckunternehmen auf eine Zeitwertbasis verwiesen werden, mit zum Teil erheblichen Abzügen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro. Nicht alle Anbieter wollen einen derart weiten Versicherungsschutz bieten.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Gegründet 1899, gehört Gayen & Berns ∙ Homann GmbH mit über 220 Mitarbeitern an 13 Standorten zu den wenigen noch inhabergeführten, großen und unabhängigen Versiche¬rungsmaklern in Deutschland. Seit mehr als zehn Jahren bietet das Unternehmen die GBH MedienPolice® an. In einer Police sind alle relevanten Absicherungen - branchenspezifisch und individuell angepasst - enthalten.
Text-professionell Jürgen Rönsch
Harkortstraße 24
48163 Münster
Tel: 0177 5919682
roensch(at)text-professionell.de
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Datum: 25.05.2016 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1360854
Anzahl Zeichen: 3482
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.05.2016
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