taz-Kommentar von Sabine am Ordeüber den Entwurf für ein neues Integrationsgesetz: Alles andere als historisch
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Mehr als 60 Jahre nach Anwerbung der sogenannten Gastarbeiter
bringt die Bundesregierung ein Integrationsgesetz auf den Weg. Es
kommt viel zu spät, hätte aber dennoch ein Zeichen sein können, dass
man Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen will. Genau das aber
leistet der Gesetzentwurf nicht. Statt zu zeigen: So schaffen wir das
gemeinsam mit der Integration, stellt er vor allem viele kleinteilige
Bedingungen und sendet ein altbekanntes Signal: Wir bezweifeln, dass
ihr euch integrieren wollt.
Manches aus dem Gesetz erschwert sogar die Integration, statt sie
zu ermöglichen. So kann auch anerkannten Flüchtlingen künftig ein
Wohnort zugewiesen werden. Das soll "Ghettobildung" verhindern. Es
kann aber auch dazu führen, dass Flüchtlinge in abgelegenen Gegenden
landen, wo es zwar Wohnungen gibt, aber keine Jobs, und statt einer
Community, die auffängt und unterstützt, eine feindselige
Bevölkerung. Gleichzeitig wird ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht
anders als bisher an Arbeit geknüpft - und an Deutschkenntnisse. Was
aber, wenn man, wie viele Neuankömmlinge zurzeit, keinen Platz im
Deutschkurs bekommt, weil es zu wenige gibt?
Vom Recht, die Familie bei sich zu haben, und dem Schulbesuch der
Kinder wird in dem Gesetzentwurf gar nicht gesprochen. Immerhin gibt
es auch Positives: Junge Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz
haben, müssen für die Dauer der Lehre keine Abschiebung mehr
fürchten. Gut ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die
Vorrangprüfung entfällt, Flüchtlinge also nicht erst einen Job
bekommen können, wenn dafür kein Deutscher oder EU-Ausländer zu haben
ist.
Ein "historisches Gesetz" aber, wie einige der Macher vollmundig
bekundeten, ist der Entwurf bei Weitem nicht. Die Aufgabe, vor der
Deutschland mit der Integration der Flüchtlinge steht, kann man
historisch nennen. Der Gesetzentwurf wird dieser Aufgabe nicht
gerecht.
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Datum: 25.05.2016 - 17:04 Uhr
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