119. DeutscherÄrztetag
Mehr Patientensicherheit durch verbindliche Personalvorgaben
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Hamburg fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, seiner
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und verbindliche
Personalschlüssel für Intensiv- und Intermediate-Care--Stationen
festzulegen. Eine Pflegekraft auf einer Intensivstation für
Erwachsene solle maximal zwei Patienten betreuen dürfen. Für acht bis
zwölf Betten einer Intensivstation seien (bei einer 40-Stunden-Woche)
mindestens sieben Arztstellen (VK) erforderlich, neben der Stelle des
Leiters und dessen Ausfallkompensation. Jede Klinik, die im
Krankenhausbedarfsplan aufgeführt ist, habe mit einem Ausfallkonzept
sicherzustellen, dass diese Personalschlüssel auch bei kurzfristigem
Krankheitsausfall eingehalten werden.
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Datum: 27.05.2016 - 15:20 Uhr
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