Vereine und die Steuererklärung
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Gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Vereine müssen mit dem Vordruck zur Gemeinnützigkeit nachweisen, dass die Voraussetzung für die Steuerbefreiung weiterhin vorliegt.
Über das Thema Steuerpflicht und Verein informiert die Steuerkanzlei Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim.
Gemeinnützigkeit und Steuern
Erfüllt der Verein nach Anmeldung beim Finanzamt die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, kann er Steuervorteile nutzen. Dazu gehört die Steuerbefreiung für den Zweckbetrieb ebenso wie für den wirtschaftlichen Betrieb bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer, wenn das Limit von 35.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Für Umsätze des Zweckbetriebs wird der ermäßigte Satz der Umsatzsteuer angerechnet.
Steuerfreiheit gilt für Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie weitere Steuerarten. Im Anerkennungs- und Überprüfungsverfahren prüft das Finanzamt spätestens 18 Monate nach der Vereinsgründung, ob die Vereinssatzung und die Aktivitäten des Vereins der Gemeinnützigkeit entsprechen. Das wird über eine Steuererklärung realisiert. Die jährliche Körperschaftsteuererklärung wird dann notwendig, wenn der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreibt, mit der er der Besteuerung unterliegt.
Für Steuerfragen im Verein steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 27.05.2016 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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"Vereine und die Steuererklärung"
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