Gasflaschen heben weiter ab
ID: 1362276
Die Tiger-Gasflaschenheber 2.0 sind da!
Damit nicht genug, bietet TigerHebezeuge aus Bergisch Gladbach auch die Möglichkeit Modifizierungen an den Standard-Gasflaschenhebern vorzunehmen, um (fast) jeder Kundenanforderung gerecht zu werden.
Alle Gasflaschenheber der Serie GFH werden ausnahmslos in Deutschland konstruiert und gefertigt und werden mit allen notwendigen Dokumenten ausgeliefert (Betriebsanleitung, technische Zeichnung, EG-Konformitätserklärung), um einen BG-konformen Einsatz zu gewährleisten.
GFH_20/40/50L
GFH1-20-79L
GFH2-20-79L_GT-05
GFH2-20-79L
Das optional erhältliche Bodenfahrwerk zum Anschrauben für den GFH_20/40/50L bietet z. B. jetzt durch zwei Lenkrollen eine erhöhte Mobilität der ortsbeweglichen Druckgasbehälter bis zur Lagerungs-Endposition. Vier Rollen stabilisieren hierbei die Fahrt jetzt noch zuverlässiger.
GFH_40/50L_R
Das optional erhältliche Bodenfahrwerk für die Serie GFH1x und GFH2x besitzt zwei Vollgummi-Räder (Ø 355 mm) und einen umlegbaren Hand-Führungsgriff. Diese platzsparende Bauweise minimiert zudem den Abstellplatz der Gasflaschenheber.
GFH_R_ALx
TigerHebezeuge bietet für die sachgerechte Lagerung von Gasflaschen auch im Bereich der Umwelt-Lagertechnik passende Glasflaschen-Depots und Gasflaschen-Container in zahlreichen Ausführungen.
Sie benötigen ein Angebot? Bitte nutzen Sie hierfür unser neues Anfrageformular. Weitere Abmessungen und Ausführungen erhalten Sie ebenfalls per auf Anfrage (hier Punkt SONDER Lastaufnahmemittel LAM).
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.05.2016 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1362276
Anzahl Zeichen: 3345
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Maschinenbau
Diese Pressemitteilung wurde bisher 745 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gasflaschen heben weiter ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kurschildgen GmbH Hebezeugbau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).