Südwest Presse: Kommentar: Spitzenbeamte
ID: 1363028
Karlsruhe. HipHop-Künstler dürfen kurze Sequenzen aus anderen
Musikstücken verwenden. Ob sie dafür bezahlen müssen, hat der
Gesetzgeber zu entscheiden. So urteilte gestern das
Bundesverfassungsgericht im langen Streit zwischen Hip- Hop-Produzent
Moses Pelham und den Elektro-Pionieren von Kraftwerk. Pelham hatte
1997 - ohne zu fragen
- ein zwei Sekunden langes
Sample aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" benutzt. Es war
dann als durchlaufender Beat auf dem Stück "Nur mir" der Rapperin
Sabrina Setlur zu hören. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter verklagte
Pelham daraufhin - zeitweise mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof
entschied 2012, das Leistungsschutzrecht der Plattenfirmen gelte auch
für "kleinste Tonfetzen". Diese dürften nur dann frei genutzt werden,
wenn sie nicht "in gleichwertiger Weise" nachgespielt werden können.
Bei dem Kraftwerk-Sample wäre das möglich gewesen. Dieses Urteil
verletzte jedoch die Kunstfreiheit von Moses Pelham, entschied nun
das Bundesverfassungsgericht. "Der Einsatz von Samples ist ein
stilprägendes Element des HipHop", stellten die Verfassungsrichter
fest. Die Eigentumsrechte von Kraftwerk und ihrer Plattenfirma seien
dabei nur geringfügig beeinträchtigt worden.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
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Datum: 31.05.2016 - 19:22 Uhr
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