Rheinische Post: Kommentar: Kopftuchverbot legitim
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erwarten, dass der Europäische Gerichtshof der Einschätzung seiner
Generalanwältin folgt und in Kürze das Verbot des Kopftuchs am
Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Die Frage ist in der EU höchst
umstritten, es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler
Regelungen. Deswegen war eine Klärung durch das höchste EU-Gericht
überfällig. Sie ist mit Augenmaß erfolgt und verteidigt vor allem den
wichtigen Grundsatz der strikten Gleichbehandlung. Das wird nicht
allen gefallen. Denn wenn es ein Verbot gibt, dann muss es für alle
weltanschaulichen Symbole gelten. Das Kopftuch untersagen, aber das
Kruzifix erlauben, das geht nicht. Und ein Verbot muss gut begründet
sein. Der Schutz des Arbeitsplatzes vor religiösen oder politischen
Konflikten kann ein Argument sein. Die EU-Justiz macht also
keineswegs den Weg frei für pauschale Kopftuchverbote. Aber sie sagt
auch: Sie können legitim sein und bedeuten nicht das Ende der
Religionsfreiheit, wie manche behaupten. Sie sind vielmehr ein Signal
gegen den Fundamentalismus.
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Datum: 31.05.2016 - 20:10 Uhr
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