Integrationsgesetz / Versteckte Einschränkung des Asylrechts im Entwurf des Integrationsgesetzes grund- und menschenrechtswidrig
ID: 1363307
die im Entwurf des Integrationsgesetzes vorgesehene Änderung des § 29
Abs. 1 Nr. 4 Asylgesetz, die zu einer fundamentalen Beschneidung des
Asylrechts führen könnte. Diese Regelung wurde nachträglich in den
Entwurf aufgenommen und ist von der Bundesregierung bislang nicht
öffentlich erwähnt worden.
Dazu erklärt das Institut:
"Die Bundesregierung scheint mit einer Einzelregelung im
Integrationsgesetz die Grundlage für eine gravierende Einschränkung
des deutschen Asylrechts legen zu wollen. Der Gesetzentwurf sieht
bisher vor, dass ein Asylantrag unzulässig ist, wenn ein Drittstaat
bereit ist, die Antrag stellende Person wieder aufzunehmen. Damit
könnten Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in
Staaten, die nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union sind und die
auch nicht als 'sichere Drittstaaten' im Sinne des Grundgesetzes
anerkannt sind, abgeschoben werden. Auf diese Weise würden die hohen
Hürden für die Einstufung von Staaten als 'sichere Drittstaaten'
abgebaut. Eine solche Regelung wäre weder mit dem Recht auf Asyl nach
Artikel 16a des Grundgesetzes noch mit flüchtlings- und
menschenrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Diese
garantieren nämlich eine individuelle und unvoreingenommene Prüfung
von Asylverfahren im Einzelfall.
Die Gesetzesbegründung gibt über die Zielrichtung der vorgesehenen
Änderung keinen Aufschluss. Der Regelungsvorschlag könnte die
Grundlage für den Abschluss eigener Rücknahmeübereinkommen
Deutschlands für Schutzbedürftige nach dem Muster der
EU-Türkei-Vereinbarung sein. Damit würden weitere Wege eröffnet, um
in Deutschland ankommende Asylsuchende ohne inhaltliche Prüfung ihres
Antrags in den außereuropäischen Raum abzuschieben - auch in Staaten,
in denen ihr Schutz vor Abschiebung in den Verfolgerstaat und auf
Zugang zu einem fairen Asylverfahren nicht garantiert ist. Denn nach
dem Wortlaut der Regelung soll es allein darauf ankommen, dass sich
der Drittstaat zur Rücknahme der Flüchtlinge bereit erklärt.
Nach dem Entwurf soll die Anhörung zu der Frage, ob ein Asylantrag
zulässig ist, zudem auf andere Behörden als das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge übertragen werden können - also etwa nach
kurzer Schulung auch auf Bundes- oder Landespolizisten.
Die vorgesehenen Änderungen sollten deshalb dringend aus dem
Entwurf des Integrationsgesetzes gestrichen werden. Bereits am
Freitag dieser Woche ist die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag
geplant."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.06.2016 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1363307
Anzahl Zeichen: 3027
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Menschenrechte
Diese Pressemitteilung wurde bisher 307 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Integrationsgesetz / Versteckte Einschränkung des Asylrechts im Entwurf des Integrationsgesetzes grund- und menschenrechtswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsches Institut für Menschenrechte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung enthält wichtige Neuregelungen, um die Strafverfolgung zu stärken. Er bleibt jedoch in zentralen Bereichen hinter den Anforderungen an einen wirksamen Betroffenenschutz zurück. Deutsch
Bundesweite Elternbefragung: Mehrheit der Eltern wünscht sich inklusive Bildung ...
Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpfl
Sozialstaatsreformen: Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse ...
Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25.06.2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Komm
Weitere Mitteilungen von Deutsches Institut für Menschenrechte
Jedes in Deutschland geborene Kind sollte eine Geburtsurkunde erhalten / Mehrsprachige Informationen für Geflüchtete veröffentlicht ...
Viele geflüchtete Frauen oder Eltern ohne Papiere besitzen kein offizielles Dokument, das die Geburt ihres Kindes in Deutschland belegt und seine Identität nachweist. Doch ohne eine Geburtsurkunde oder wenigstens einen Auszug aus dem Geburtenregister wird den Eltern und den betroffenen Kindern
Religionsfreiheit in den USA - ...
Im November 2016 werden in den USA nicht nur ein Präsident und ein Kongress gewählt: Auch auf regionaler Ebene bewerben sich zahlreiche Amerikaner um Mandate und Ämter. Man könnte meinen, in manchen Ecken der USA herrscht noch das Mittelalter. In manchen Bundesstaaten dürfen Atheisten kein ö
Justizminister sollen sich stärker für den Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einsetzen / Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, 1.- 2. Juni in Nauen ...
Anlässlich der Frühjahrstagung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Justizministerinnen und -minister auf, sich stärker für einen verbesserten Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. &
Aserbaidschan: Investigativjournalistin Khadija Ismajilowa nach eineinhalb Jahren Haft frei ...
Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die Freilassung der seit eineinhalb Jahren in Aserbaidschan inhaftierten Investigativjournalistin Khadija Ismajilowa. Das Oberste Gericht des Landes reduzierte Ismajilowas Strafe am Mittwoch von siebeneinhalb Jahren auf dreieinhalb Jahre Gefängnis und setzte




