Änderungsantrag zum Morbi-RSA im Transplantationsregister-Gesetz: AOK-Bundesverband vermisst Planungssicherheit
ID: 1363326
sich zu den rückwirkenden Anpassungen bei der Berechnung von
Krankengeld- und Auslandsversicherten-Zuweisungen im
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kritisch
geäußert. Problematisch seien auch die geplanten unterjährigen
Anpassungen, durch die zusätzliche Unwägbarkeiten bei der Aufstellung
von Haushaltsplänen entstünden. "Damit zementiert der Gesetzgeber
nicht nur die unberechtigte Rückwirkung bei den Krankengeld- und
Auslandsversicherten-Zuweisungen, sondern schafft sich gleichzeitig
die Möglichkeit, jederzeit rückwirkend in den Finanzhaushalt der
Kassen einzugreifen." Das sei ordnungspolitisch fragwürdig und
beeinträchtige die finanzielle Planungssicherheit der Krankenkassen,
bemängelt Litsch angesichts der heutigen Anhörung im
Gesundheitsausschuss.
Bislang müssen die Morbi-RSA-Berechnungsregeln für ein
Ausgleichsjahr bis zum 30. September des Vorjahres festgelegt werden.
Damit kann eine Kasse einen verlässlichen Haushalt aufstellen und die
entsprechenden auch wettbewerblich relevanten Entscheidungen z.B. zur
Höhe des Zusatzbeitrages oder zum Leistungsumfang treffen. Nun
sollen diese Festlegungen auch noch im laufenden Jahr erfolgen können
- und zwar ohne jegliche Begrenzung der Finanzwirkung. Litsch:
"Besonders diese Regelung schafft große Unsicherheiten und birgt die
Gefahr, neue Insolvenzrisiken in der Gesetzlichen Krankenversicherung
auszulösen. Der Bescheid über die Einnahmen ist keinen Pfifferling
mehr wert, wenn man damit rechnen muss, dass er rückwirkend geändert
werden kann." Der Verbandschef plädiert dafür, die Änderung zu
streichen.
Das Drängen nach schnellen Reparaturen am Morbi-RSA hält Litsch
generell für falsch. "Der Finanzausgleich schützt die Versicherten
wirksam vor der Risikoselektion von Krankenkassen. Bevor die Politik
nun auf Einzelinteressen eingeht und Schnellschüsse fabriziert,
sollte sie eine unabhängige Gesamtbewertung durchführen lassen, die
alle Aspekte gründlich unter die Lupe nimmt." Zunächst brauche man
dafür eine valide und aktuelle Datenbasis. Nur so könne man die Fülle
von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA durch unabhängige
Sachverständige belastbar bewerten. "Die dafür notwendigen Daten
liegen nur dem Bundesversicherungsamt in ausreichender Menge und
Qualität vor", betont Litsch. Die inzwischen kursierenden
Gefälligkeitsgutachten seien nicht hilfreich und bedienten lediglich
die Interessen von einzelnen Kassen.
"Deshalb sagen wir seit geraumer Zeit, dass eine Gesamtevaluation
des Wissenschaftlichen Beirats des BVAs der erste Schritt sein muss,
um hier zu einer Lösung zu kommen", so der Vorstandschef. Denn nur so
könne man alle Konsequenzen der Vorschläge abschätzen, um dann
sachgerecht darüber zu diskutieren. "Falls sich dann herausstellt,
dass es Änderungsbedarf gibt, kann die Politik reflektiert zur Tat
schreiten."
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Datum: 01.06.2016 - 11:01 Uhr
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