ARAG Recht schnell...
Aktuelle Urteile auf einen Blick
In einem Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes darf ein Dashcam-Video, das ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgenommen hat, grundsätzlich verwertet werden. Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Den Tatnachweis konnte das Gericht allein aufgrund eines Videos führen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen hatte. Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein. Das OLG hat das AG-Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. Dabei hat es offen gelassen, ob und unter welchen Umständen die Nutzung einer Dashcam durch einen Verkehrsteilnehmer gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Denn jedenfalls enthalte die entsprechende Vorschrift kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme. Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden. Zwar greifen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein - die Intensität und Reichweite des Eingriffs ist im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betrifft ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiert und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermöglicht, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung sind zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen, so die ARAG Experten (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).
AGB auf Deutsch
Das Kammergericht hat dem Betreiber des Messenger-Dienstes WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. WhatsApp wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer diesen nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren und den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Diese sind allerdings nur in englischer Sprache verfasst. Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, "einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln" in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung demnächst bereitstellen, so die ARAG Experten (KG Berlin, AZ: Az. 5 U 156/14).
Download der Texte
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteileWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 01.06.2016 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1363499
Anzahl Zeichen: 3374
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 855 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Erstattung für gestrichene Flüge? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Urlauber, die ihre Ferien im asiatischen Raum verbringen wollen, damit rechnen müssen, dass Flüge aufgrund des Irankrieges gestrichen werden. In dem Fall haben betroffene Passagiere einen Anspruch auf Rückerstattung de
Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar
ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
neues deutschland: Migrationsforscher Engler: EU verspielt Glaubwürdigkeit in Sachen Menschenrechte ...
Nach Ansicht des Migrationsforschers und Politikberaters Marcus Engler müssen umgehend und dauerhaft "sichere und legale Wege nach Deutschland und Europa in substanziellem Umfang" eingerichtet werden - "sowohl für Schutzsuchende als auch für Arbeitsmigranten". Es sei Konsen
Rheinische Post: Türkische Gemeinde kritisiert Armenien-Resolution als "falsches Signal zur falschen Zeit" ...
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, hat die geplante Armenien-Resolution des Bundestags scharf kritisiert. "Die Armenien-Resolution ist das falsche Signal zur falschen Zeit", sagte Sofuoglu der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post&quo
Der Tagesspiegel: Unions-Spitzentreffen in Potsdam ...
Berlin - Die Spitzen der Union werden sich für ihre gemeinsame Klausurtagung in Potsdam treffen. Darauf einigten sich nach Informationen des "Tagesspiegels" (Donnerstagsausgabe) CDU-Chefin Angela Merkel und CSU-Chef Horst Seehofer am Dienstagabend bei einem kurzen Vier-Augen-Gespräch.
Der Tagesspiegel: SPD-Vize Stegner zum Kampf gegen Kinderarmut: Kernthema der Sozialdemokratie ...
In Berlin ist fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren auf Hartz IV angewiesen. "Die Daten zeigen, dass wir mehr tun müssen, um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen", sagte SPD-Vize Ralf Stegner dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Armut von




