Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen
ID: 1365077
die Bundesregierung auf, den allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte
Menschen zugänglicher zu machen und über die Zukunft der Werkstätten
offen zu diskutieren.
"Die Prioritäten der Arbeitsmarktpolitik müssen verschoben werden:
weg von der Förderung von Sonderstrukturen, hin zum gleichzeitigen
Ausbau inklusiver Beschäftigungsmodelle auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt", erklärte Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts
anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers
"Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen". Die Zukunft der
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müsse offen diskutiert und
ein Konzept entwickelt werden, wie diese Sonderstruktur langfristig
in einem inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt aufgehen könne. Dabei
müssten die Werkstattbeschäftigten von Anfang an einbezogen werden.
Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass dies nicht zulasten der
Betroffenen und ihrer Sozial- und Alterssicherung gehe. "Solange
Menschen mit Behinderungen in gesonderten Werkstätten arbeiten
müssen, weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chancen
haben, kann von einer vollen Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und
Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die
Rede sein", so Aichele weiter.
Auch die Vereinten Nationen haben das Werkstattsystem in seiner
heutigen Form gerügt. Sie kritisierten 2015, dass die Werkstätten
Menschen mit Behinderungen absondern und keinen Übergang zum
allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Die Vereinten Nationen
empfehlen daher die schrittweise Abschaffung der Werkstätten.
300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für
behinderte Menschen. Sie haben kaum Chancen auf einen Job auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt, weil die Arbeitsplätze dort nicht inklusiv
gestaltet sind und es an passenden Unterstützungsangeboten fehlt.
Auch unflexible Organisationsstrukturen und Vorurteile gegenüber
Menschen mit Behinderungen erschweren den Zugang zu einem
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Das durchschnittliche
Monatsentgelt eines Werkstattbeschäftigten betrug 2014 rund 181 Euro.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Weitere Informationen
Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Inklusiver
Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen. Warum wir über die Zukunft der
Werkstätten sprechen müssen. Position Nr. 2. Berlin.
http://ots.de/lubN5
Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Wie soll die Arbeit
sein für Menschen mit Behinderung? Darüber müssen wir nachdenken.
Position Nr. 2 in Leichter Sprache. Berlin. http://ots.de/xv5x2
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Tel.: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 06.06.2016 - 10:40 Uhr
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