Terrorangst zur EM: Können Fans ihre Reisen nach Frankreich kostenfrei stornieren und Stadiontickets zurückgeben?
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ein Anlass zum ausgelassenen Feiern für alle Europäer. Doch nicht nur
die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr, sondern auch die
aktuellen Terrorakte in Brüssel, Istanbul und weiteren Städten trüben
die Stimmung und sorgen für Furcht - gerade vor großen
Menschenansammlungen wie beim Public Viewing oder in französischen
Fußballstadien. "Viele EM-Reisende sind wegen der aktuellen
politischen Situation beunruhigt. Sie sind unsicher, ob sie ihre
Reise nach Frankreich nicht besser annullieren und ihre Tickets
zurückgeben sollen", so Anja-Mareen Decker, Leiterin der
Rechtsabteilung bei ADVOCARD, einem der größten
Rechtsschutzversicherer in Deutschland. Was EM-Reisende hierzu
unbedingt wissen sollten:
Reiserücktritt mit Stornogebühren
Möchten Fußballfreunde von ihrer geplanten Reise nach Frankreich
zurücktreten - egal ob sie krank sind oder sich vor Anschlägen
fürchten - ist dies im Normalfall mit anfallenden Stornogebühren
möglich. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und
sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. "Je früher
Sie sich für einen Reiserücktritt entscheiden, desto geringer fallen
die Stornokosten aus. Üblich sind beispielsweise bei einem Rücktritt
von 20 Tagen vor Reisebeginn Stornokosten in Höhe von 20 Prozent des
Reisepreises", erklärt Anja-Mareen Decker. Sollte es per Flieger zum
Austragungsort gehen, ist es ebenfalls möglich, die Flugbuchung
zurückzuziehen. Reisende haben zu 100 Prozent Anspruch auf Erstattung
aller Steuern und Gebühren. Etwas komplizierter ist es mit dem
eigentlichen Ticketpreis. Die Erstattung der Kosten für das
Flugticket selbst wird von vielen Airlines meistens pauschal in ihren
Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen. Dieses Verhalten
wird oftmals von Gerichten gerügt: Reisende sollten daher ihr
gezahltes Geld nicht verloren geben, sondern der betreffenden Airline
eine schriftliche Zahlungsaufforderung zukommen lassen.
Stornofreier Rücktritt bei höherer Gewalt
Das Reiserecht sieht eine Besonderheit für einen kostenlosen
Rücktritt vor. Muss die Reise zum Spiel aus Gründen höherer Gewalt
abgesagt werden, entfallen auch die Stornierungsgebühren. Höhere
Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Reise beeinträchtigt oder
sogar unmöglich ist. "Die Gefahr vor Terroranschlägen kann in diese
Kategorie fallen - muss es aber nicht", weiß Anja-Mareen Decker. "Ein
Indiz dafür stellt beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen
Amtes für die jeweilige Region dar." In jedem Fall sollten EM-Fans
die Hinweise des Reiseveranstalters beachten, der zu entsprechenden
Informationen über Reisewarnungen verpflichtet ist. Wer bereits
unterwegs ist, kann die Fahrt zur EM infolge höherer Gewalt ebenfalls
abbrechen. Wurden bis dato jedoch Leistungen vom Veranstalter
erbracht, wird lediglich der Restbetrag des Reisepreises
gutgeschrieben. Oftmals wird eine Rückbeförderung in die Heimat aber
vertraglich zugesichert. Wichtig ist an dieser Stelle: Auch hier
reicht eine allgemeine Gefahrenlage nicht aus, solange nicht konkrete
Ankündigungen oder eine Reisewarnung vorliegen.
Vorsicht bei Ticketrückgabe
Fußballfans, die ein Ticket für ein Spiel in Frankreich ergattert
haben, können ihre Stadiontickets zurückgeben, wenn ihnen die Gefahr
zu groß ist. Für diesen Fall hat der Europäische Fußballverband eine
Online-Plattform eingerichtet, über die ein Weiterverkauf dieser
Tickets möglich ist. Anja-Mareen Decker weist darauf hin: "Wer auf
anderem Weg ein Ticket erwirbt, muss nicht nur mit überteuerten
Preisen rechnen, sondern auch damit, dass es vom Veranstalter nicht
akzeptiert wird."
Mehr Informationen zum Thema Reiserücktritt finden Sie auf dem
Streitlotsen von ADVOCARD, Deutschlands größter Plattform für
Streit-Fragen: www.advocard.de/streitlotse und auf www.advocard.de
ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG
Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg
gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das
Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von
rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die
Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört
ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner
der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe.
Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5
Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte
Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere
Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im
Internet.
Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de
achtung! GmbH (GPRA)
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Datum: 07.06.2016 - 14:49 Uhr
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