"Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben"
ID: 1366373
DGHS zur Bundestagsabstimmungüber Arzneimitteltests an Demenzkranken
DGHS-Präsidentin Elke Baezner: "Um den Eindruck zu vermeiden, dass Demenzkranke als Versuchskaninchen benutzt werden, müsste der Gesetzgeber das individuelle Selbstbestimmungs-recht jedes Menschen, der seine Patientenverfügung im Zustand der Entscheidungsfähigkeit vorausschauend auch für diese Situation formuliert hat, unmissverständlich festschreiben." Nur dann könne von einem Fortschritt die Rede sein. Es ist wohl kaum wahrscheinlich, dass sich viele Patienten dazu bereiterklären, aber sie sollten ähnlich wie bei der Frage der Organspende darüber nachgedacht haben. In den üblichen Patientenverfügungen müsste diese Fragestellung künftig integriert werden.
Es sind zurzeit eher Wissenschaftler und Ärzte, die sich bereits unter den gegebenen Umständen für die dringend erwünschte Forschung zur Verfügung stellen wollen, sie können das bislang jedoch nicht. Dazu führt DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher aus: "Wenn Bestimmungen über die Zulassung von Forschung Geltung erlangen sollen, müsste dies auch für Patientenverfügungen gelten, die den Wunsch nach Abbruch der Behandlung (künstliche Ernährung, interkurrente Infektionen usw.) in späteren Phasen der Demenz zum Ausdruck bringen."
Die DGHS fordert, dass Patientenverfügungen für spätere Phasen einer Demenzerkrankung als Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung eines urteilsfähigen Menschen nicht nur im Hinblick auf Forschung, sondern auch im Hinblick auf Behandlungsabbruch anerkannt und befolgt werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 08.06.2016 - 13:40 Uhr
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