Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
ID: 1366688
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt Bestellung, Stellung im Unternehmen und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Somit tritt eine europaweite geltende Pflicht in Kraft, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Diese Regelung gilt für Unternehmen, die mit dem Umgang von sensiblen Daten (Daten die dem Amts- und Berufsgeheimnis unterliegen) betroffen sind.
Datenschutzbeauftragte betreuen und pflegen das Datenschutzmanagement und sichern die Kontrolle der Wirksamkeit sowie die Weiterentwicklung des Datenschutzes im Unternehmen. Dazu gehören auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter.
Die microPLAN empfiehlt nicht nur eine frühzeitige Planung, sondern prüft auch die datenschutzrechtliche Umsetzung in Unternehmen, führen eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes durch und steht beratend gerne zur Verfügung.
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Datum: 09.06.2016 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1366688
Anzahl Zeichen: 1116
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Guido Bakenecker
Stadt:
Emsdetten
Telefon: 02572/93650
Kategorie:
Sicherheit
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.06.2016
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