Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Sperrklausel

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Sperrklausel

ID: 1367627
(ots) - Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen
ist noch lange hin. Erst im Oktober 2020 bestimmen die Wähler wieder,
wie sich die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden zusammensetzen.
Zeit genug für die Gerichte, um sich mit den Klagen gegen die
Entscheidung des NRW-Landtags zu befassen.

Es ist damit zu rechnen, dass der Verfassungsgerichtshof NRW in
Münster nicht die letzte Instanz bleiben wird. »Das
Bundesverfassungsgericht hätte keine Probleme, eine
verfassungswidrige Sperrklausel in NRW zu kippen«, hat Prof. Dr.
Janbernd Oebbecke als Experte für Verfassungsrecht bereits als
Sachverständiger bei einer Anhörung im Landtag gewarnt.

Die Entscheidung des Düsseldorfer Parlaments ist richtig. Es geht
nicht darum, dass viele kleine Gruppen die Funktionsfähigkeit der
Räte gefährden.

Es geht darum, dass die bestehende Null-Prozent-Hürde - wie bei
der Paprika-Koalition in Bielefeld - zu Mehrheiten führen kann, die
den Stimmen von Splittergruppen ein überproportionales Gewicht geben.
Und das gefährdet die Demokratie als solche. Andreas Schnadwinkel



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261



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Kleiderdiebe schaden den Bedürftigen 
= Von Christian Schwerdtfeger
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Datum: 10.06.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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