Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bei Schwarzgeld in der Schweiz
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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bei Schwarzgeld in der Schweiz

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Die Schweiz verabschiedet sich als Steueroase. Wer noch unversteuerte Einkünfte in der Schweiz deponiert hat, kann noch eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)stellen, ehe es dafür zu spät ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der kurze Weg über die Grenze in die Schweiz war über Jahrzehnte für viele Deutsche verlockend, um Schwarzgeld vor dem Fiskus zu verstecken. Im Laufe der Zeit wurden kleine Vermögen in die Schweiz transferiert, ohne dass sie versteuert wurden. Dieses Schwarzgeld brennt den Betroffenen nun allerdings unter den Nägeln. Die Schweiz verabschiedet sich vom Bankgeheimnis und will ihren Ruf als Steueroase ablegen. Ab 2018 beteiligt sie sich dazu auch am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten, der schon ein Jahr zuvor beginnt.
Für Steuersünder, die immer noch unversteuerte Einkünfte in der Schweiz deponiert haben, bedeutet dies, dass sie früher oder später mit der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden rechnen müssen. Dann drohen eine Strafverfolgung und ggf. eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Solange die Tat noch nicht entdeckt ist, haben Betroffene aber noch die Möglichkeit, über eine strafbefreiende Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dazu ist es einerseits aber unbedingt notwendig, die Selbstanzeige rechtzeitig zu stellen und andererseits eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirken.
Für den Laien sind diese Hürden des Gesetzgebers in der Regel nicht zu bewältigen. Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, läuft Gefahr, dass sie fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich in der Regel auf diesem Weg nicht erfassen und Fehler sind schon fast vorprogrammiert, so dass die Selbstanzeige misslingt.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die speziellen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls detailliert erfassen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.
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Datum: 16.06.2016 - 11:12 Uhr
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