Pfändung einer Nebenkostenerstattung

Pfändung einer Nebenkostenerstattung

ID: 1369784

Gläubiger wenden sich im Rahmen einer Pfändung oft an den Vermieter im Hinblick auf die Erstattung der Kaution für den Fall des Auszugs oder eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung.



Rechtsanwältin Dr. Elke ScheibelerRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler

(firmenpresse) - Im Fall einer solchen Pfändung muss der Vermieter für den Fall, dass ein solches Guthaben entsteht, dieses dann an den Gläubiger auszahlen. Der Mieter geht leer aus. Wenn der Mieter allerdings Leistungen nach dem SGB II bezieht, ist eine solche Pfändung unzulässig. Grundsätzlich ist die Pfändung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB gemäß § 54 SGB I genau wie bei Arbeitseinkommen möglich. Hierbei müssen die Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff ZPO beachtet werden. Diese werden wohl in den meisten Fällen nicht erreicht.

Es ist allerdings zusätzlich noch die Vorschrift des § 22 Abs. 2 SGB II zu beachten. Rückzahlungen, die sich auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung beziehen, mindern danach die Leistungen des Empfängers für den Folgemonat. Diesem würde daher das Existenzminimum entzogen, wenn das Guthaben an den Gläubiger ausgekehrt wird. Der Betrag müsste dann seitens des Staates wieder zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund ist die Zwangsvollstreckung als unzulässig anzusehen, ohne dass die Vorschrift des § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I über die Unpfändbarkeit von Wohngeld entsprechend herangezogen werden müsste.

Der Fall mit der Pfändung einer Nebenkostenerstattung

Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft (vormals Offenbarungseid) den Namen seines Vermieters nicht angegeben. Stattdessen teilte er mit, dass er die Mietkaution durch das Jobcenter als Bürgschaft gestellt worden sei und dass er Leistungen nach dem SGB II beziehe. Der Gläubiger verlangte vergeblich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft im Hinblick auf den Namen des Vermieters. Der Fall landete letztlich beim BGH. Da der Anspruch auf Erstattung des Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung unpfändbar ist, sei das Ergänzungsverlangen nach Ansicht Gerichts in seinem Beschluss vom 03.03.2016, I ZB 74/15, mutwillig. Ihm fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so dass es unbillig sei. Die Gläubigerin hatte zwar ausgeführt, aufgrund des Alters und des Berufs des Schuldners sei damit zu rechnen, dass er noch einmal Arbeit findet, so dass zukünftige Erstattungsforderungen pfändbar sein könnten. Dieser Vortrag erfolgte erst im Rahmen der Rechtsbeschwerde und ist damit verspätet.



Haben Sie Fragen zum Thema Pfändung einer Nebenkostenerstattung? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Reiserücktrittversicherungen nicht in Reiseversicherungspaketen abschließen Infobrief
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 16.06.2016 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1369784
Anzahl Zeichen: 2557

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elke Scheibeler
Stadt:

Wuppertal


Telefon: 0202 76988091

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 724 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pfändung einer Nebenkostenerstattung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Scheibeler (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Dienstwagen und Rückgabeort ...

Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der pri ...

Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn ...

Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen? Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem A ...

Alle Meldungen von Kanzlei Scheibeler


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z