Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

ID: 137126

Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall



(pressrelations) - >Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen, jeweils begangen durch Unterlassen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts brachte die Angeklagte in der Zeit von 1984 bis 2004 sechs eheliche Kinder lebend zur Welt. Die drei im Krankenhaus geborenen Kinder blieben am Leben. Dreimal kam es zu ungewollten Schwangerschaften, die die Angeklagte vor ihrer Familie und auch vor ihrem Ehemann verheimlichte. Sie gebar diese Kinder heimlich und, obwohl ihr Ehemann im Hause war, ohne fremde Hilfe im Badezimmer.

Das im Jahr 1986 unter der laufenden Dusche geborene Kind erstickte, weil Duschwasser in seine Lunge geraten war; soweit dem ein strafbares Verhalten zu Grunde gelegen hätte, wäre Verjährung eingetreten.

1988 brachte sie ihr Kind in Kenntnis des erhöhten Geburtsrisikos wiederum in der Dusche zur Welt. Nach einem Sturz auf dem vom Fruchtwasser nassen Fliesenboden presste sie das Kind mehrere Minuten lang so fest an sich, dass es erstickte.

Im Jahre 2004 begab sie sich in alkoholisiertem Zustand zur Entbindung in die mit heißem Wasser gefüllte Badewanne, wo sie weiter hochprozentigen Alkohol trank und vorübergehend sogar das Bewusstsein verlor. Das Kind verstarb, weil es während der Geburt Fruchtwasser eingeatmet und auf Grund einer Blutalkoholkonzentration von 0,52 Promille unter einer Anpassungsstörung gelitten hatte. Diese wäre bei adäquater ärztlicher Versorgung gut beherrschbar gewesen. Alle drei Kinderleichen bewahrte die Angeklagte in der Tiefkühltruhe auf, bis sie im Jahr 2008 von einem ihrer Kinder entdeckt wurden.

Der 4. Strafsenat hat die Revision der Angeklagten verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat er den Schuldspruch hinsichtlich der Tat aus dem Jahr 1988 sowie den gesamten Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen. Diese wird zu prüfen haben, ob die Angeklagte das Kind in diesem Fall vorsätzlich erstickt hat. In diesem Fall kämen höhere Einzelstrafen und eine höhere Gesamtfreiheitsstrafe in Betracht.



Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 227/09
Landgericht Siegen - Urteil vom 1. Dezember 2008 - 31 Ks 12 Js 220/08 - 1/08
Karlsruhe, den 17. November 2009


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Welternährungsgipfel - Agrarexportsubventionen sind keine Lösung Schwarze Liste für die Rechtsschutzversicherung
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.11.2009 - 02:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 137126
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 272 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn ...

Alle Meldungen von Bundesgerichtshof (BGH)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z