Führerschein ab 17 in Begleitung eines Erwachsenen
ID: 1371656
Die Routine des Begleiters im Straßenverkehr ist der Schlüssel für den jugendlichen Fahranfänger. Als Begleiter wird meist der Vater oder die Mutter in den Papieren eingetragen.
Über die Bedingungen zum begleiteten Fahren für Führerschein-Neulinge mit 17 Jahren informiert die Intensivfahrschule Peters aus Wesel.
Für weitere Informationen zum begleiteten Fahren steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne zur Verfügung.
Kfz-Versicherung und Urlaubsfahrten im Ausland
Der Autoversicherung muss man eine Nachricht vorlegen, dass das Fahrzeug im Rahmen des begleitenden Fahrens genutzt wird. Einstufung und Tarif können sich dadurch ändern. Vergisst man die Meldung, so können sich Vertragsstrafen des Versicherers ergeben. Ein Gespräch mit dem Versicherungsvermittler ist empfehlenswert, da für Teilnehmer des begleiteten Fahrens ab 17 in meist interessante Rabatte locken. Der Führerschein ab 17 in Verbindung mit dem begleiteten Fahren ist eine Sonderregelung in der Bundesrepublik.
Lediglich das Nachbarland Österreich erlaubt das begleitete Fahren ab 17 mit dem deutschen Führerschein. Österreich besitzt mit der vorgezogenen Lenkberechtigung L 17 eine ähnliche Regelung.
Über die Bedingungen zum begleiteten Fahren für Führerschein-Neulinge mit 17 Jahren informiert die Intensivfahrschule Peters aus Wesel.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Trappstraße 16, 46483 Wesel
Datum: 22.06.2016 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1371656
Anzahl Zeichen: 2415
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Schlißke
Stadt:
Wesel
Telefon: 0281 2068077
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 698 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Führerschein ab 17 in Begleitung eines Erwachsenen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Peters Intensivfahrschule (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).