Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Stendal
ID: 1372235
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Stendal - vom 04. Mai 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nicht indizierte Nukleoplastie BWK 12/LWK 1, links nach Osteochondrose, LG Stendal, Az.: 21 O 11/16
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund von Rückenschmerzen in die Klinik der Beklagten. Es zeigte sich eine Osteochondrose in BWK 11/12 mit Spinalkanalstenose und Foraminalstenose linksseitig. In der Folge ist der Kläger mehrfach operiert worden, litt aber nachfolgend weiterhin an Schmerzen. Ein eingeholtes orthopädisch-unfallchirurgisches Fachgutachten konstatierte daraufhin, dass die vorgenommenen Operationen nicht indiziert gewesen seien.
Verfahren:
Das Landgericht Stendal hat aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage darauf verzichtet, ein weiteres fachmedizinisches Sachverständigengutachten einzuholen und schlug den Parteien einen Vergleich im oberen vierstelligen Eurobereich vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grundsätzlich holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen fachmedizinische Gutachten ein. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, so wie hier, verzichten sie jedoch darauf, insbesondere dann, wenn bei beiden Parteien eine Vergleichsbereitschaft erkennbar ist, wie in der vorliegenden Angelegenheit, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
Datum: 23.06.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
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Berlin
Telefon: 0211556207
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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