Drohnen fliegen nicht im rechtsfreien Raum

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Hobbyflieger brauchen zusätzlichen Versicherungsschutz



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(firmenpresse) - Düsseldorf, 27. Juni 2016 - Es gibt eine Freizeitbeschäftigung, die boomt seit Jahren: Die Hobbyfliegerei mit ferngesteuerten Multikoptern und kleinen mehrrotorigen Flugdrohnen. Hunderttausende werden in allen möglichen Varianten über den Elektro- und Fachhandel inzwischen jedes Jahr verkauft, einfache und kleine Modelle sind schon für 100 Euro zu haben. Ausgerüstet mit einer Kamera, lassen sich damit spektakuläre Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive machen.

"Doch bei allem Spaß sollten Hobbypiloten vor dem Aufsteigen an den Versicherungsschutz denken", sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Denn wenn der Multikopter irgendwo gegendonnert oder außer Kontrolle gerät und einen Schaden anrichtet, ist der Hobbypilot voll schadensersatzpflichtig. Das kann bei Personenschäden in die Hunderttausende, manchmal sogar in die Millionen gehen. Die bestehenden privaten Haftpflichtversicherungen decken in der Regel diese Risiken nicht ab."

Ausweg: Spezielle Haftpflichtpolicen für Modellflieger, die ab 80 Euro im Jahr zu haben sind, können dieses Risiko versichern. "Drohnenpiloten sollten dabei darauf achten, dass die Mindestdeckungssumme fünf Millionen Euro beträgt, egal ob für Personen- oder Sachschäden", informiert Spauszus. "Wichtig ist auch, dass die Fliegerei nicht professionell betrieben wird. Denn dafür braucht es noch einen besonderen Versicherungsschutz. Über weitere wichtige Vertragsdetails geben Versicherungskaufleute Auskunft."

Was ist erlaubt?

Auf jeden Fall sollten Multikopter-Piloten darauf achten, dass ihr Fluggerät nicht mehr als fünf Kilo wiegt. Denn dafür wird eine spezielle Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde benötigt. Außerdem dürfen die Mini-Drohnen nur auf Sicht bis maximal 100 Meter Höhe und je nach Bundesland zwischen 200 bis 300 Meter weit geflogen werden. Aufnahmen von Menschenansammlungen und Personen sind verboten. Auch die Nähe zu Flughäfen ist tabu: Hier sollten Multikopter-Piloten einen Mindestabstand von mindestens 1,5 km zu den Außengrenzen einhalten, um nicht den vorher vereinbarten Versicherungsschutz zu riskieren. Denn auch wenn sie sich im freien Raum bewegen: Im rechts- und risikofreien Raum fliegen die Mini-Drohnen nicht.

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Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de



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Datum: 27.06.2016 - 11:00 Uhr
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