Kfz-Gewerbe: Neuer Mindestlohn vertretbar
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ZDK-Sprecher die Anhebung des Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro
ab 2017 bezeichnet. Nach wie vor beklage der Verband jedoch den hohen
Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der Arbeitszeiten. Dies
träfe insbesondere die kleineren Kfz-Betriebe mit acht und weniger
Mitarbeitern. Auf Ablehnung stieß hingegen der Vorschlag von
Verdi-Chef Frank Bsirske, die Lohnuntergrenze schon bald auf zehn
Euro anzuheben. Dies berge die Gefahr, dass Hilfstätigkeiten im
Kfz-Gewerbe zukünftig stärker outgesourct werden, so der Sprecher.
Nur mit moderaten Steigerungen könnten zusätzliche Belastungen der
überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe in Grenzen
gehalten und konjunkturelle Risiken minimiert werden.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher,
Tel.: 0228 / 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
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Datum: 28.06.2016 - 15:30 Uhr
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