Fünf Tipps zu Pedelecs und E-Bikes

Fünf Tipps zu Pedelecs und E-Bikes

ID: 1376031

ARAG Experten mit Wissenswertem zu Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung




(firmenpresse) - Fahrräder mit elektrischer Unterstützung erfreuen sich einer stetig wachsenden Popularität. Die meisten dieser Fahrzeuge sind zumindest ihrer Optik nach als Fahrräder zu qualifizieren. Die rechtliche Einordnung, ob es sich tatsächlich um ein Fahrrad oder möglicherweise doch um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt, erfolgt anhand der Antriebsart, der Leistung des Antriebs und der möglichen Geschwindigkeit. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen den sogenannten Pedelecs auf der einen und den E-Bikes auf der anderen Seite. ARAG Experten nennen die Fakten.

Pedelecs
Pedelecs unterstützen den Fahrenden nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten. Schnelle Pedelecs (sogenannte S-Pedelecs), die diese Grenzwerte überschreiten und nicht schneller als 45 km/h sind, zählen dagegen rechtlich zu den Kraftfahrzeugen.

E-Bikes
Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell werden, gelten als Mofa. E-Bikes bis 45 km/h fallen unter den Begriff der Kleinkrafträder. Unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit bedürfen E-Bikes in jedem Fall einer Betriebserlaubnis.

Mofa-Prüfbescheinigung und Fahrerlaubnis
E-Bikes und S-Pedelecs sind aufgrund ihrer Antriebe nicht mehr als Fahrräder zu qualifizieren. Das Führen von E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h setzt eine Mofa-Prüfbescheinigung voraus, wenn keine allgemeine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen lediglich einen Personalausweis. Wer ohne entsprechende Bescheinigung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Das S-Pedelec verlangt aufgrund der höheren möglichen Geschwindigkeit nach einer Fahrerlaubnis der Klasse M. Dasselbe gilt für E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren. Liegt diese nicht vor, ist der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht. Vorsicht ist aber auch bei einfachen Pedelecs mit Anfahrhilfe geboten: Viele Bundesländer halten für diese ebenfalls mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung für erforderlich.



E-Bikes und S-Pedelecs müssen zusätzlich versichert werden
E-Bikes und S-Pedelecs müssen zusätzlich versichert und mit einem Kennzeichen versehen sein. Wem es trotz Motorunterstützung immer noch nicht flott genug geht, sollte auf keinen Fall am Motor rumbasteln, warnen ARAG Experten: Änderungen an den Fahrzeugen können zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen. Auch das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine strafbare Handlung dar. Pedelecs mit einem Motor, der maximal 250 Watt leistet und auf höchstens 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten; aber leider nicht immer. Vor allem in alten Verträgen sind Elektroräder nicht ausdrücklich enthalten. Deshalb sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass ihr Gefährt im Vertrag eingeschlossen ist. Wenn der Fahrer anderen einen Schaden zufügt, können Schadensforderungen in Millionenhöhe entstehen. Ohne Haftpflicht-Versicherung sollte man also nie ein solches Gefährt besteigen.

Zu Ihrer Sicherheit: Helm und ausreichend Reifenprofil
Zu beachten ist zudem, dass sowohl beim E-Bike als auch beim Pedelec eine Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter gegeben sein muss. Eine Helmpflicht besteht je nach Höchstgeschwindigkeit und Fahrzeugtyp ebenfalls.

StVO: Wo dürfen Pedelecs und E-Bikes fahren?
Die Benutzung des innerstädtischen Radwegnetzes bleibt dem E-Bike und dem S-Pedelec grundsätzlich verwehrt. Dies dürfte prinzipiell auch bei ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku gelten, da die Qualifizierung als Kraftfahrzeug nicht mit dem Ausfall des Antriebs endet, so die ARAG Experten. Auch wurde die StVO dahingehend geändert, dass die ehemals bestehende Erlaubnis, ein Mofa durch Treten auf dem Radweg zu bewegen, gestrichen wurde. E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, dürfen allerdings im Stadtbereich und außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen, wenn sie für Mofas freigegeben sind.

Promillegrenzen beachten!
Die rechtliche Einordnung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug hat auch Auswirkung auf die Promillegrenzen einer alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit. Während diese bei Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt, ist eine absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers bereits bei 1,1 Promille gegeben. Nur Fahrern von Pedelecs kommen die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer zugute.

Fazit
Zusammenfassend kann dem Halter oder dem Fahrer eines E-Bikes oder S-Pedelecs daher nur geraten werden, sich nicht von der fahrradähnlichen Optik seines Gefährts leiten zu lassen, sondern vielmehr die bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs gebotene erforderliche Sorgfalt zu wahren und geltende verkehrsrechtliche Regelungen zu beachten.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Das könnte Sie auch interessieren:
https://www.arag.de/versicherungen/hausrat/fahrradversicherung/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  BIBUS erweitert Hardwaresortiment für den Fahrzeugbau Mit Kind und Kegel in die Ferien
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.07.2016 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1376031
Anzahl Zeichen: 5740

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 1459 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fünf Tipps zu Pedelecs und E-Bikes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar

ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Mit Kind und Kegel in die Ferien ...
Kurz vor den Sommerferien ist die Vorfreude auf den anstehenden Familienurlaub groß. Am liebsten verbringen die Deutschen ihre freien Tage im eigenen Land. Besonders beliebt: Bayern und der Ostseestrand in Mecklenburg-Vorpommern. Nach den Ergebnissen der Reiseanalyse 2016[1] ist aber auch das Inte

BIBUS erweitert Hardwaresortiment für den Fahrzeugbau ...
Seit Jahren liefert die BIBUS GmbH zuverlässige Produkte rund um den Fahrzeug- und Anhängerbau. Das Produkt-Programm wurde zum wiederholten Mal erweitert, um den Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden. Aufgrund der Vernetzung der BIBUS Gesellschaften, können vom Ulmer Stando

Tool-Klassifizierung leicht gemacht ...
Tool-Qualifizierung zur Absicherung der Entwicklung sicherheitsrelevanter Software In der Automobilbranche werden sicherheitsrelevante Software und Systeme nach dem ISO 26262-Standard entwickelt. ISO 26262-8 behandelt Querschnitssprozesse für die Entwicklung sicherheitsrelevanter Software. Absch

pitstop wieder in der Gewinnzone ...
(PM) Essen, 04.07.2016 – Nach der Überführung des Unternehmens in eine mittelständische Familiengesellschaft und der Neuausrichtung der Werkstattkette als Full-Service-Anbieter für alle Automarken schreibt das Unternehmen erstmals seit 2008 im ersten Halbjahr eines Jahres wieder Gewinn und sch


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z