Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort

Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort

ID: 1378468

Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Seit August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Danach entscheidet der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers darüber, welches Erbrecht angewendet wird.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten kann es strittig sein, welches nationale Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)angewendet wird. Die EU-Erbrechtsverordnung sollte Abhilfe schaffen. Demnach wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Verbringt ein deutscher Rentner beispielsweise seinen Lebensabend auf Mallorca, wird bei seinem Nachlass spanisches Erbrecht angewendet.

Dass der letzte Wohnsitz nicht mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort gleichzusetzen ist, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26. April 2016 (Az.: 1 AR 8/16). In dem konkreten Fall hatte der Erblasser seinen ersten Wohnsitz bis zum Februar 2010 in Berlin. Anschließend zog er unweit der Grenze nach Polen. Von dort aus war er auch als Rentner noch als Bauunternehmer und -berater in seinem angestammten Bezirk in Berlin tätig. Die Wohnung in Polen hatte er in erster Linie aus Kostengründen; sein soziales Leben spielte sich überwiegend in Berlin ab. Nach seinem Tod im Februar 2016 hatte das Kammergericht zu entscheiden, ob ein polnisches oder deutsches Gericht für die Erbsache zuständig ist.

Der Senat entschied, dass das Gericht in Berlin zuständig sei. Nach der EU-Erbrechtsverordnung sei der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers entscheidend. Maßgeblich bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts sei der "Mittelpunkt des Lebensinteresses des Erblassers". Dies erfordere eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt seines Todes unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen, insbesondere der Dauer und der Regelmäßigkeit des Aufenthalts des Erblassers im Zweitstaat. In konkreten Fall habe der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt immer noch in Deutschland gehabt. Bei sog. Grenzpendlern soll es beim Herkunftsstaat als gewöhnlicher Aufenthalt bleiben, wenn dort der familiäre und soziale Schwerpunkt des Erblassers verblieb, so das Gericht.



Bei deutschen Erblassern mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland, kann das dortige nationale Erbrecht angewendet werden. Das muss nicht im Interesse des Erblassers sein. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  Nach Ausschreitungen in Berlin-Friedrichshain: Lux lobt Polizeipräsidenten für Gesprächsangebot Urlaub auf Balkonien
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.07.2016 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1378468
Anzahl Zeichen: 2805

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 577 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer RechtsanwÃ

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen. GRP R


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


Nach Ausschreitungen in Berlin-Friedrichshain: Lux lobt Polizeipräsidenten für Gesprächsangebot ...
Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Benedikt Lux setzt im Konflikt um die Rigaer Straße 94 weiter auf Gespräche. Innensenator Henkel bezeichnete er als isoliert. Im rbb-Inforadio sagte Lux am Montag, dass man weiter mit denen das Gespräch suchen müsse, di

Das Straßenverkehrsgesetz aus dem Jahr 1953 kann nicht die Antwort auf das autonome Fahren sein ...
Von Ansgar Lange. Der Tod eines Tesla-Fahrers wird diese Zukunftstechnik nicht mehr aufhalten: Das selbstfahrende Auto kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch es ist höchste Zeit, dass sich nicht nur die Autowelt mit dem autonomen Fahren beschäftigt, sagt der Personalexperte Michael Zondl

Rheinische Post: Union für Beobachtung einzelner AfD-Funktionäre durch Verfassungsschutz ...
Nach dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich auch die Union im Bundestag für die Beobachtung einzelner AfD-Funktionäre durch den Verfassungsschutz ausgesprochen. "Die AfD ist eine rechtspopulistische und in Teilen, wenn man Äußerung von Spitzenfunktionär

Rheinische Post: Weise sieht Kapazität für eine Million Asylentscheidungen ...
Nach Einschätzung seines Präsidenten Frank-Jürgen Weise wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig bis zu eine Million Asylentscheidungen pro Jahr treffen können. "Mit den aktuellen Kapazitäten von 6300 Stellen wäre es möglich, unter Druck bis zu 800.000 Fälle zu be


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z