REWE Group Stellungnahme zur PK von Bundesminister Gabriel
ID: 1379644
durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem
Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von
KaisersTengelmann informiert worden, stellt REWE Group
Konzernsprecher Martin Brüning klar:
Die Aussage von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch
Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem
Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von
KaisersTengelmann informiert worden, ist falsch. Durch einen
Briefwechsel zwischen den die REWE Group vertretenden Anwälten und
dem BMWi ist dokumentiert, dass
- erstens die REWE Group am 21. Januar 2016 um vollständige
Akteneinsicht gebeten hat, weil uns aufgefallen war, dass es keine
Vermerke etc. zum Treffen des EDEKA Vorstandsvorsitzenden mit
Bundesminister Gabriel am 1. Dezember 2015 in den Amtsakten gibt;
schon zu diesem Zeitpunkt haben wir in Zweifel gezogen, dass es ohne
diese Akteneinsicht ein faires und unbefangenes Verfahren gebe;
- zweitens das BMWi mit Schreiben vom 22. Januar 2016 mitteilte,
dass ein Vermerk zum Gespräch von Herrn Bundesminister Gabriel mit
Herrn Mosa am 1. Dezember 2015 sowie weitere Korrespondenz mit den
Anmeldern über die Nebenbestimmungen sowie Korrespondenz zu dieser
Thematik nicht vorliegen und die von uns angeforderten Vermerke und
Stellungnahmen, welche die Erstellung, Formulierung und Prüfung der
vorgesehenen Bedingungen im Ministererlaubnisverfahren betreffen, der
Entscheidungsvorbereitung dienen und während des laufenden Verfahrens
der Akteneinsicht entzogen sind.
- Schließlich ist noch wichtig klarzustellen, dass der Vorwurf des
OLG gegen den Bundesminister nicht die Tatsache ist, dass er
überhaupt Gespräche mit den Herren Mosa und Haub geführt hat, sondern
dass diese nicht hinreichend aktenkundig und den übrigen
Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gebracht wurden.
Ferner ist zu den Ausführungen von Bundesminister Gabriel aus
Sicht der REWE Group festzuhalten:
Das Angebot der REWE zur Übernahme von Kaisers Tengelmann lag
schon seit Sommer 2014 vor - also mehr als ein Jahr vor der Anhörung
im BMWi. Dies hat REWE dem BMWi bereits im Sommer 2015 mitgeteilt.
Auch durch die wiederholten und öffentlich manifestierten Aussagen
der REWE Group war zu einem frühen Zeitpunkt klar, dass das REWE
Angebot - insbesondere bei den für den Minister so wichtigen
Elementen wie dem Erhalten der 16.000 Arbeitsplätze, der Beibehaltung
von Mitbestimmung und Tarifbindung und dem Verzicht auf
Privatisierungen der Märkte - weit über das Angebot von EDEKA
hinausging. Das neuerliche formulierte verbindliche Angebot der REWE
Group vom 30.11.2015 wurde auf ausdrücklichen Wunsch des BMWi
erstellt und übersandt. Klar ist auch: die von Bundesminister
Gabriel formulierten Auflagen orientieren sich eindeutig am
verbindlichen Angebot der REWE.
Auch die Wiederholung der Behauptung des BMWi, das Angebot der
REWE würde auf dieselben kartellrechtlichen Bedenken stoßen und sei
mithin keine Alternative, macht sie nicht richtiger. Das
Bundeskartellamt hat nie eine Prüfung der Übernahme durch REWE
vorgenommen. Das OLG hat in seinem Beschluss zudem zutreffend
festgestellt, dass die Erforderlichkeit einer Ministererlaubnis nicht
gegeben ist, wenn - wie hier mit REWE - ein geeigneter alternativer
Erwerber zur Verfügung steht, "bei dem alleine schon angesichts
seiner signifikant geringeren Marktbedeutung aller Voraussicht nach
weniger gravierende Wettbewerbsnachteile zu erwarten sind". Gleiches
hat die Monopolkommission entgegen der Aussage des Bundesministers im
August 2015 bereits festgestellt. Es bleibt also fraglich, auf welche
Fakten das BMWi seine Einschätzung stützt.
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REWE Group-Unternehmenskommunikation,
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Datum: 13.07.2016 - 15:49 Uhr
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