Rechtssicherer Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten und mobilem Arbeiten
ID: 1379995
Starke Fortbildung für versierte Personaler
Der Krankenstand in den Unternehmen steigt. Unternehmen müssen durchschnittlich rund drei Wochen pro Jahr auf einen Beschäftigten verzichten ? zusätzlich zu Feier- und Urlaubstagen. Diese Fehlzeiten können Unternehmen oft nicht oder nur kurzfristig mit einem innerbetrieblichen Ausgleich der Ressourcen auffangen.
Personaler sollten die Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes für diese Situation kennen und anwenden können.
Auch das mobile Arbeiten ? im Home-Office, von unterwegs, auf Dienstreisen, bei Secondments und Assignments ? führt oft zu arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten. Sowohl das Miteinander der Beschäftigten als auch die klassischen Arbeitsschutzregelungen, erfordern durch die mobilen Formen des Arbeitens neue Leitplanken.
Personaler sollten wissen, wie sie mobile Arbeitskonzepte auf- und umsetzen, Rechtsprobleme umschiffen, IT- und Datensicherheit gewährleisten und Strategien für eine funktionierende Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit entwickeln können.
Hier sind die Top-Fortbildungen für diese Bereich:
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
am 26. + 27. September 2016 in Frankfurt oder
am 07. + 08. November 2016 in Stuttgart/Esslingen
www.management-forum.de/fehlzeiten
Rechtsaspekte mobilen Arbeitens
am 13. September 2016 in Düsseldorf oder
am 21. November 2016 in München
www.management-forum.de/mobiles-arbeiten
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.07.2016 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1379995
Anzahl Zeichen: 1984
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Starnberg
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 341 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtssicherer Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten und mobilem Arbeiten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Management Forum Starnberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).