Entschädigung für Flugpassagiere bei verpassten Anschlussflügen: BGH bittet Europäischen Gerichtshof um Klärung
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eine Entscheidung getroffen, die bald alle Flugpassagiere betreffen
könnte. Im Zentrum stand die Frage, ob Flugreisende Anspruch auf
Entschädigung haben, wenn sie den Anschlussflug einer anderen
Fluglinie wegen einer geringen Verspätung verpassen. Eine Hamburger
Familie hatte den Anschlussflug in Las Palmas aufgrund einer
20-minütigen Verspätung versäumt und war deshalb 14 Stunden verspätet
an ihrem Urlaubsort angekommen.
In den beiden ersten Instanzen war der Anspruch auf Entschädigung
für einen derartigen Fall zurückgewiesen worden. Der BGH hat aber
erkennen lassen, dass hier ein Anspruch auf Entschädigung bestehen
könnte. Für eine abschließende Klärung wurde der Fall an den
Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.
"Die Entscheidung, die Klage nicht abzuweisen, ist eine Chance für
bessere Verbraucherrechte, denn für den Passagier zählt ja nur die
endgültige Verspätung am Ankunftsort" sagt Jens Jansen, Rechtsanwalt
bei der Rechtsberatung RATIS. "Nun müssen wir Abwarten, ob der
Europäische Gerichtshof der Ansicht des BGH folgt".
Hohe Provisionen bei Inkasso-Diensten
Generell würde er dazu raten sich bei Flugverspätung an einen
erfahrenen Anwalt zu wenden, so Jansen weiter. Im Gegensatz zu vielen
am Markt tätigen Inkasso-Diensten erhalten Betroffene dann nämlich
die volle Entschädigung. Bei den diversen Inkasso-Unternehmen bezahlt
man als Verbraucher hingegen bis zu 30% an Provision, wie Stiftung
Warentest festgestellt hat.
Mehr Entschädigung durch Rechtsanwalt
Besonders Menschen mit Rechtsschutzversicherungen sollten deshalb
bei einer Flugverspätung unverzüglich einen Anwalt kontaktieren. Aber
auch für alle anderen kann sich der Gang zum Anwalt lohnen: Dieser
kann neben den von der EU vorgegebenen Entschädigungen gegenüber
Fluglinien auch Schadensersatz beim Reiseunternehmen geltend machen.
Kostenlose Erstberatung
Die Anwälte von der Rechtsberatung RATIS bieten sogar eine
kostenlose Erstberatung und können die Erfolgsaussichten einschätzen.
Mehr Informationen unter https://ratis.de/flugverspaetung
Pressekontakt:
RATIS - Gemeinsam im Recht
Rechtsanwalt Jens Jansen
Mariahilfstr. 2
94032 Passau
Tel: 0851-986130-0
j.jansen@ratis.de
www.ratis.de/flugverspaetung
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Datum: 19.07.2016 - 14:12 Uhr
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