Kündigungsstudie 2018: Alleine 12 Prozent der Kündigungen eindeutig fehlerhaft
ID: 1706319
Kündigungen sind allein schon wegen Formfehlern anfechtbar. Diese und
weitere Zahlen hat die Kanzlei RATIS gemeinsam mit dem Data Science
Unternehmen ONE LOGIC in ihrer überregionalen Kündigungsstudie 2018
ausgewertet.
Für die Kündigungsstudie wurden 785 Kündigungsfälle untersucht.
Auffällig ist, dass mindestens 12 Prozent der Kündigungen eindeutig
fehlerhaft sind; entweder weil Arbeitgeber den besonderen
Kündigungsschutz missachten oder Formfehler beim Kündigungsschreiben
begehen.
Formale Fehler: 5 Prozent der Arbeitgeber kündigen falsch
Trotz fortschreitender Digitalisierung kann ein Arbeitsvertrag
nicht online gekündigt werden; zulässig ist nur eine schriftliche
Kündigung auf Papier. Das heißt im Umkehrschluss, dass Kündigungen,
die mündlich, handschriftlich oder digital per E-Mail, WhatsApp o.ä.
erfolgen, ungültig und somit anfechtbar sind. 5 Prozent der
Arbeitgeber wissen über diese Tatsache offensichtlich nicht Bescheid.
Besonderer Kündigungsschutz: Fast 7 Prozent der Arbeitnehmer zu
Unrecht gekündigt
Im Arbeitsrecht gelten bestimmte Personengruppen als besonders
schutzwürdig. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber über den allgemeinen
Kündigungsschutz hinaus die Kündigung für diese Personen
ausgeschlossen oder erschwert hat. Dennoch fanden sich bei den
untersuchten Fällen 52 Arbeitnehmer, die trotz besonderem
Kündigungsschutz eine Kündigung erhalten haben. Dazu zählen Menschen
mit Behinderung (73% der schutzbedürftigen Arbeitnehmer), Schwangere
(21%) sowie Betriebsratsmitglieder (6%).
14 Prozent werden fristlos gekündigt
Eine Kündigung kann ordentlich oder fristlos erfolgen. Im Jahr
2018 haben 14 Prozent der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung
erhalten. "In der Regel muss dieser Kündigungsform ein schwerer
Verstoß vorausgehen, damit sie rechtlich haltbar ist. Dennoch hat
sich die Zahl der fristlosen Kündigungen unserer Erfahrung nach
erhöht, weil Arbeitgeber damit ihre Verhandlungsgrundlage verbessern
wollen", erklärt Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der
Kanzlei RATIS.
Über die Studie
Anonymisierte Auswertung von 785 Kündigungsfällen aus 2018.
Darunter ausschließlich Arbeitnehmer mit Rechtsschutzversicherung.
Statistisch nicht signifikante Ergebnisse. Die Stichprobe kann
Indikatoren für Kündigungsumstände liefern. Durchgeführt vom Data
Science Unternehmen ONE LOGIC.
Mehr: https://ratis.de/kuendigungsstudie2018
Pressekontakt:
Dominik Buchbauer
Tel.: 0851-986130-298
E-Mail: d.buchbauer@ratis.de
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Datum: 20.03.2019 - 09:22 Uhr
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