Harbarth: Werbung für Terrororganisationen muss strafbar sein

Harbarth: Werbung für Terrororganisationen muss strafbar sein

ID: 1381746
(ots) - Bundesjustizminister Heiko Maas muss Blockade
endlich aufgeben

Am Montag dieser Woche hat ein 17-jähriger Flüchtling aus
Afghanistan mehrere Fahrgäste in einem Regionalzug bei Würzburg mit
Axt und Messer attackiert. Mehrere Personen wurden zum Teil schwer
verletzt. Die bisherigen Ermittlungen deuten auf eine islamistisch
motivierte Tat hin. Hierzu erklärt der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Stephan Harbarth:

Die schrecklichen Ereignisse bei Würzburg haben erneut deutlich
gemacht, dass auch in Deutschland Menschen jederzeit Opfer eines
Anschlages mit islamistischem Hintergrund werden können. Wir haben
seit langem eine sehr ernste Bedrohungslage, und wir sollten nicht
den Fehler begehen, auf ein rasches Ende dieser Bedrohung zu setzen.

Die von der Union geführte große Koalition hat auf diese
Bedrohungslage mit zahlreichen Gesetzen und einer massiven
personellen Aufstockung der Sicherheitsbehörden reagiert. Doch es
gibt immer noch eine Reihe von Punkten, mit denen wir die Sicherheit
der Menschen deutlich verbessern können. Dazu gehört insbesondere,
dass wir die Sympathiewerbung für terroristische Organisationen unter
Strafe stellen.

Wer für eine terroristische Vereinigung wirbt, indem er seine
Sympathie zum Ausdruck bringt, muss bestraft werden. Derartige
Sympathiewerbungen verbreiten sich über das Internet rasch und in
großer Zahl. Sie sind der geistige Nährboden für terroristische
Gewalt und gerade junge Menschen sind leicht für Internet-Propaganda
und Sympathiewerbung anfällig.

Die Union fordert seit langem, die Sympathiewerbung für
Terrorvereinigungen unter Strafe zu stellen. Es wird endlich Zeit,
dass Justizminister Heiko Maas tätig wird und eine entsprechende
Änderung des Strafgesetzbuches nicht länger blockiert.



Zum Hintergrund:

In Deutschland gab es den Straftatbestand der Sympathiewerbung bis
zu den Anschlägen vom 11. September 2001. 2002 wurde dann in §129a
Strafgesetzbuch (StGB) die Tathandlung des "Werbens" eingeschränkt
auf das Werben um Mitglieder oder Unterstützer. Mit der Abschaffung
der Strafbarkeit der Sympathiewerbung sicherte der damalige
Innenminister Otto Schily die Zustimmung der Grünen zu den
Anti-Terrorgesetzen.



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