Sommerzeit, Ferienjobzeit: Was Firmen wissen müssen

Sommerzeit, Ferienjobzeit: Was Firmen wissen müssen

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IHK-Infoblatt gibt Hilfestellung



(PresseBox) - Viele Schüler nutzen gerne die gerade begonnenen Sommerferien, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern und in die Arbeitswelt hinein zu schnuppern.
Ein Infoblatt der IHK Saarland hilft Firmen, dabei rechtliche Fallstricke zu umgehen.
So dürfen etwa 13- bis 14-jährige nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen. 15- bis 17-jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr.
Für beide Altersgruppen gilt, dass die Eltern jeweils zustimmen müssen. Volljährige dürfen in den Schulferien bis zu 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück jobben. Alles, was darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr. Ist der Ferienjobber noch nicht volljährig, ist darauf zu achten, dass die die Eltern den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Weitere Informationen zum Thema Ferienjob können Interessierte dem Infoblatt A40 entnehmen, das die IHK mit der Kennzahl 891 unter www.saarland.ihk.de zur Verfügung stellt.



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Datum: 21.07.2016 - 10:44 Uhr
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Bildung & Beruf



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