Rheinische Post: Kommentar: Klageweg verkürzen
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geplantes, aber beklagtes Straßen- oder Schienenprojekt auch
tatsächlich begonnen werden kann. Eine solche Verzögerung sollten wir
uns in Deutschland nicht länger leisten. Das heißt aber nicht, die
Bürgerrechte drastisch zu beschneiden. In einem Rechtsstaat wäre dies
auch gar nicht möglich. Was aber spricht dagegen, den Instanzenweg zu
verkürzen? Im Fall der maroden Rheinbrücke bei Leverkusen hat man
diesen Weg beschritten: Wegen der besonderen Gefährdungssituation und
der sich daraus ergebenden Dringlichkeit wurde der Klageweg auf
lediglich eine Gerichtsinstanz verkürzt. Der doppelte Vorteil: Zum
einen wird damit den Interessen der betroffenen Bürger Genüge getan,
zum anderen kann auf diese Weise die Vorlaufphase dieses wichtigen
Brückenneubaus deutlich reduziert werden. Bleibt zu hoffen, dass in
Berlin die laufenden Beratungen zu einer einvernehmlichen und
rechtlich "wasserdichten" Lösung führen und nicht in den Strudel des
Vorwahlkampfs geraten.
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Datum: 21.07.2016 - 20:02 Uhr
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