Rheinische Post: Kommentar: Klageweg verkürzen
ID: 1382481
geplantes, aber beklagtes Straßen- oder Schienenprojekt auch
tatsächlich begonnen werden kann. Eine solche Verzögerung sollten wir
uns in Deutschland nicht länger leisten. Das heißt aber nicht, die
Bürgerrechte drastisch zu beschneiden. In einem Rechtsstaat wäre dies
auch gar nicht möglich. Was aber spricht dagegen, den Instanzenweg zu
verkürzen? Im Fall der maroden Rheinbrücke bei Leverkusen hat man
diesen Weg beschritten: Wegen der besonderen Gefährdungssituation und
der sich daraus ergebenden Dringlichkeit wurde der Klageweg auf
lediglich eine Gerichtsinstanz verkürzt. Der doppelte Vorteil: Zum
einen wird damit den Interessen der betroffenen Bürger Genüge getan,
zum anderen kann auf diese Weise die Vorlaufphase dieses wichtigen
Brückenneubaus deutlich reduziert werden. Bleibt zu hoffen, dass in
Berlin die laufenden Beratungen zu einer einvernehmlichen und
rechtlich "wasserdichten" Lösung führen und nicht in den Strudel des
Vorwahlkampfs geraten.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.07.2016 - 20:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1382481
Anzahl Zeichen: 1274
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 341 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Klageweg verkürzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).