IHK warnt vor Adressbuchschwindel
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Besonders häufig betroffen sind Unternehmen, die gerade im Handelsregister eingetragen wurden. Sie erhalten kurze Zeit später Post, mit der ein ?Registereintrag? in Rechnung gestellt wird; oftmals mit beigefügtem Überweisungsträger. Genau dieser kann auch als Warnsignal dienen: wenn nämlich die IBAN darauf hinweist, dass der Zahlungsempfänger im Ausland sitzt, sollte besonders aufmerksam hingesehen werden.
Die IHK Saarland bietet ein Informationsblatt zum Thema Adressschwindel mit zahlreichen Tipps zur Vorsorge sowie auch den Fall der Fälle an und empfiehlt u.a., den Auftrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und auf jeden Fall schnellstmöglich zu kündigen.
Unter www.saarland.ihk.de kann das Informationsblatt R09 ?Adressbuchschwindel? unter der Kennzahl 43 eingesehen werden.
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Datum: 26.07.2016 - 10:29 Uhr
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