Versuch des Schutzes der Marke?Oktoberfest? europaweit
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Beim Markenamt der EU, das EUIPO, hat die Stadt München die Wortmarke ?Oktoberfest? nun angemeldet. Könnte die Stadt München eine überragende Bekanntheit der Bezeichnung mit der Verknüpfung zu ?ihrem? Oktoberfest? nachweisen, dann könnte es tatsächlich sein, dass das EUIPO die Marke einträgt. Dann wird wohl jeder Veranstalter für ?sein? Oktoberfest eine gepfefferte Abmahnung aus München erhalten.
Die Situation beim EUIPO sollte daher genau beobachtet werden. Ist die Eintragung nämlich fix, kann es dann auch ganz schnell mit der Abmahnung, die dann auch laufende Werbemaßnahmen betreffen kann, gehen.
Das gilt übrigens auch für andere Bezeichnungen: Bevor man einen Titel für seine Veranstaltung verwendet, sollte man tunlichst prüfen (lassen), ob die Bezeichnung bereits anderweitig durch eine Markeneintragung, einen Titelschutz o.Ä. geschützt ist und nicht verwertet werden darf.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
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Datum: 01.08.2016 - 17:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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