"Bombenräumung vor der eigenen Haustür - wer haftet für Schäden?" - Aktuelle Verbrauch

"Bombenräumung vor der eigenen Haustür - wer haftet für Schäden?" - Aktuelle Verbrauchertipps der ERGO Versicherung

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Tipps für Hausbesitzer



(firmenpresse) - Am Alten Hafen in Oranienburg wird am Mittwoch eine Bombe aus dem 2. Weltkrieg entschärft. Rund 4.000 Anwohner müssen am Morgen ihre Häuser verlassen. Auch mehrere Kitas schließen. Eine Entschärfung oder kontrollierte Sprengung einer Bombe nahe den eigenen vier Wänden ist eine heikle Sache. Denn in so manchem Fall wartet auf die Anwohner bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung: Geborstene Fenster, rissige Wände und zerstörte Möbel als Folge der kontrollierten Bombenexplosion. Wer für die Schäden haftet und welche Versicherungen einspringen, weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte der ERGO.

Experten gehen davon aus, dass immer noch zehntausende nicht explodierte Bomben aus dem 2. Weltkrieg im Erdreich der Bundesrepublik liegen. Jedes Jahr beseitigt der Kampfmittelräumdienst über 5.000 Blindgänger. "Die Beseitigung der oft Tonnen schweren Bomben ist eine gefährliche Aufgabe", weiß Rolf Mertens, Experte der ERGO. Oft führt daher kein Weg an weiträumigen Sperrungen und Evakuierungen vorbei. "Um die Kosten für das Entschärfen und Beseitigen der Bombe brauchen sich Hauseigentümer zwar keine Sorgen zu machen", so der ERGO Experte. Grundsätzlich gilt: Das einzelne Bundesland trägt die Verantwortung für die Räumung von Weltkriegsbomben und bezahlt die Entschärfung und Entsorgung. Stellt sich heraus, dass es sich um ehemals reichseigene Bomben oder Munition handelt, übernimmt der Bund die Kosten. Allerdings ist die Kostenübernahme einzelner Maßnahmen von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. So trägt etwa das Land Nordrhein-Westfalen nicht die Kosten für vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von Sträuchern oder Bäumen oder die Kosten für Evakuierungen. Das bedeutet: In diesen Fällen ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Immer gilt: Auch für Schäden, die durch eine Explosion bei der Entschärfung oder Entfernung der Bombe entstehen, haftet die öffentliche Hand nicht - es sei denn, den Sprengstoffexperten ist fahrlässiges Handeln vorzuwerfen.




Schäden durch Sprengung

Mit steigendem Alter werden Bomben immer unberechenbarer. Daher ist eine Sprengung umso riskanter, je länger die Blindgänger in der Erde liegen. "Es passiert immer wieder, dass bei einer kontrollierten Sprengung erhebliche Schäden an umliegenden Häusern entstehen", warnt Rolf Mertens. So kann beispielsweise die Druckwelle Löcher in die Fassade reißen oder das Feuer auf den Dachstuhl übergreifen. Auch die Einrichtung kann betroffen sein, wenn etwa umherfliegende Splitter das Mobiliar beschädigen. Diese Schäden sind sogenannte Kriegswaffenschäden, die in vielen Versicherungsverträgen ausgeschlossen sind. Aber: "Schäden am Haus oder der Wohnung, die durch die Sprengung von Blindgängern entstanden sind, sind beispielsweise bei ERGO über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für Schäden an der Einrichtung besteht Schutz über die Hausratversicherung", so der Versicherungsexperte von ERGO. Auch Glasschäden durch Explosion sind über diese beiden Versicherungen abgedeckt.


Die ersten Schritte bei Schäden

Wichtig: Wer nach einer Bombenräumung zu Hause Schäden vorfindet, sollte sich umgehend an seinen Versicherer wenden. "Wichtig ist, die Schäden möglichst genau zu dokumentieren und Folgeschäden zu vermeiden", betont der ERGO Experte. "Es kann zum Beispiel erforderlich sein, Fenster abzukleben, damit keine Nässe hereinkommt, oder die Notabdeckung eines offenen Dachstuhls in Auftrag zu geben."
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.08.2016 - 16:25 Uhr
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Bau & Immobilien



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