Schiewerling/Voßbeck-Kayser: Entlastung für die Jobcenter ist sinnvoll
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Hartz-IV-Empfänger bis 500 Euro
In den Jobcentern gilt ab jetzt die neue Regelung, dass Summen bis
zu einer Höhe von 500 Euro von den Mitarbeitern ohne Gegenzeichnung
eines Kollegen an Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt werden können. Dazu
erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und die zuständige
Berichterstatterin Christel Voßbeck-Kayser:
Schiewerling: "Ich begrüße die Einschränkung des
Vier-Augen-Prinzips bei den Jobcentern sehr. Bei Summen unter 500
Euro ist es nicht in jedem Fall erforderlich, dass zwei Mitarbeiter
ein und denselben Vorgang gemeinsam bearbeiten. Diese generelle
Doppelbesetzung führte zu einer personellen Mehrbelastung.
Auszahlungen, die unter diesem Wert liegen, können daher jetzt wieder
von einem Mitarbeiter allein abgewickelt werden. Um in den Jobcentern
lange Wartezeiten und Frust zu verhindern, braucht es an einigen
Stellen Pragmatismus. Aus diesem Grund unterstütze ich die
erfolgreiche Initiative der Berichterstatterin Voßbeck-Kayser."
Voßbeck-Kayser: "Mit der teilweisen Abschaffung des
Vier-Augen-Prinzips begrenzen wir die Bürokratie in den Jobcentern.
Nach langen und beharrlichen Verhandlungen mit der Bundesagentur für
Arbeit, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesfinanzministerium
ist es uns gelungen, die Arbeitsstrukturen in den Jobcentern
erheblich zu verschlanken. Das kommt sowohl den Kunden als auch den
Mitarbeitern der Jobcenter entgegen.
Die freiwerdenden Arbeitskapazitäten können nun für originäre
Aufgaben, nämlich der Arbeitsvermittlung, genutzt werden. Mit dieser
neuen Regelung setzen wir als CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Zeichen
für Rechtsvereinfachung und Entlastung in den Jobcentern."
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Datum: 10.08.2016 - 15:12 Uhr
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