TOP - Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Mainz
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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Mainz - vom 06. August 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unterlassene Verdachtsdiagnose bei tiefer Beinvenenthrombose; LG Mainz, Az.: 2 O 100/15
Chronologie:
Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung eines Patienten, die auf Regressansprüche aus einem ärztlichen Behandlungsfehler klagt. In einem vom Patienten angestrengten Parallelverfahren (Az. 2 O 259/11) kamen die befassten Gutachter zu einer groben Fehlerhaftigkeit der Behandlung des Patienten. Insbesondere dass die bei ihm bestehende Lungenembolie aufgrund einer Thrombose übersehen wurde. Die Klägerin begehrt nunmehr die von ihr bezahlten Behandlungskosten sowie das gezahlte Krankengeld.
Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall nochmals fachmedizinisch würdigen lassen, um festzustellen, welche konkreten Ansprüche der Klägerin zustehen. Im Ergebnis hat das Landgericht die Beklagte sodann zur Zahlung eines Betrages im vierstelligen Eurobereich verurteilt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Krankenkassen haben die Möglichkeit, gegen die Behandlerseite im Falle einer Fehlbehandlung Regressansprüche geltend zu machen. Diese Ansprüche gehen nach Paragraph 116 Abs. 1 SGB X auf diese über. Im Zweifel, wie hoch diese Ansprüche sind und Haftpflichtversicherer die außergerichtliche Regulierung verweigern, so wie hier, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, so RA Dr D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Datum: 16.08.2016 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
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Recht und Verbraucher
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