Nachhilfe für Blinkmuffel: Richtungsänderung anzeigen - auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen
ID: 1389816
R+V24: Führerscheinwissen im Test
Umgekehrt macht die aktuelle Studie der R+V24 aber auch deutlich:
75 Prozent der Autofahrer wissen, dass sie den Blinker bei einer abknickenden Vorfahrt setzen müssen. "Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wann ein Autofahrer blinken muss. Nämlich immer, wenn er die Spur wechselt, wenn er an einem Hindernis vorbeifährt und wenn er die Richtung ändert", erläutert Sina Schmitt. Fährt der Autofahrer in der abknickenden Vorfahrtsstraße jedoch geradeaus, muss der Blinker ausbleiben.
Weitere Regeln zum Blinken
- Abbiegen: Blinken müssen Autofahrer auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.
- Kreisverkehr: Beim Einfahren darf nicht geblinkt werden, beim Ausfahren ist Blinken jedoch Pflicht.
- Spurwechsel: Der Autofahrer muss den Überholvorgang per Blinker rechtzeitig ankündigen - noch bevor er ausschert oder sich wieder einordnet. Auch wer ein haltendes Fahrzeug oder ein Hindernis auf der Fahrbahn umfahren will, muss blinken.
- Anfahren: Beim Ausfahren aus einer Parklücke, Einfahren in die Garage oder Halt am Seitenstreifen müssen Autofahrer blinken.
"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung
Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps unter www.rv24.de.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
g.winter(at)arts-others.de
06172 9022-122
http://www.arts-others.de
Datum: 16.08.2016 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1389816
Anzahl Zeichen: 2450
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sina Schmitt
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 0611 533-2201
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 652 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachhilfe für Blinkmuffel: Richtungsänderung anzeigen - auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V24 (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).