(Steuerberater - Aktuell): nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater berichten aktuell

(Steuerberater - Aktuell): nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater berichten aktuell über ein Steuererkenntnis des VwGH

ID: 138996

In einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurden Zahlungen für die Mithilfe zur Absetzung des Geschäftsführers als steuerpflichtige Leistungen beurteilt.



(firmenpresse) - Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Zwischen dem alleinigen und auf Lebenszeit bestellten Geschäftsführer einer Familien-GmbH und dessen Sohn bestand ein angespanntes Verhältnis. Der Sohn strebte die Absetzung seines Vaters als Geschäftsführer an, um selbst die Geschäftsführung zu übernehmen. Zu diesem Zweck schloss er eine Vereinbarung mit dem Beschwerdeführer ab, wonach diesem der Sohn für die Mitarbeit in der von ihm betriebenen Angelegenheit "Absetzung seines Vaters" als Geschäftsführer der Unternehmensgruppe zur Rettung des Unternehmens und dem Erhalt der fast 250 Arbeitsplätze verpflichtete. Der Beschwerdeführer bot dabei Informationen gegen Entgelt an, die dabei unterstützen sollten, den Vater zum Rücktritt von der Funktion als Geschäftsführer zu bewegen oder ihn gerichtlich seiner Funktion entheben zu lassen. Als Gegenleistung wurden dem Beschwerdeführer ein Barbetrag von EUR 72.600,- bezahlt und von diesem als nicht steuerpflichtiger Schadenersatz gegenüber der Finanz nicht deklariert.

Der Verwaltungsgerichtshof beurteilte die Leistungen des Beschwerdeführers als steuerpflichtig. Dazu führte er aus wie folgt: Ob die vom Beschwerdeführer zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Informationen für den Rücktritt des Vaters mitursächlich waren oder die Einigung zwischen Vater und Sohn auf andere Umstände zurückzuführen war, ist für die Steuerpflicht gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unerheblich, weil es einzig darauf ankommt, dass das Verhalten des Beschwerdeführers darauf gerichtet war, dem Sohn den von ihm angestrebten wirtschaftlichen Nutzen (Rücktritt des Vaters von der Führung des Unternehmens) zu verschaffen.



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Datum: 24.11.2009 - 11:50 Uhr
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