Frankfurter Rundschau: Zweifel an Glaubwürdigkeit
ID: 1391646
Männern, die den Sex filmten. Die Männer wurden wegen der Verbreitung
der Aufnahmen belangt, aber Lohfink verlangte auch ihre Verurteilung
wegen Vergewaltigung. Von Anfang an waren Zweifel an ihrer
Glaubwürdigkeit geboten. Ihre "Hört-auf"-Rufe bezogen sich auf das
Filmen, nicht auf den Sex. Dass Politikerinnen ausgerechnet den Fall
Lohfink nutzten, um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ("Nein
heißt nein") zu verlangen, war Rechtsstaatlichkeit à la "Alice hinter
den Spiegeln", so berechtigt die Forderung selbst auch sein mag.
Lohfink ist wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden - das
Urteil dürfen ihre Unterstützerinnen auch auf sich selbst beziehen.
Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Ressort Politik
Telefon: 069/2199-3222
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.08.2016 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1391646
Anzahl Zeichen: 918
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 283 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Frankfurter Rundschau: Zweifel an Glaubwürdigkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Frankfurter Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).