Stuttgarter Nachrichten: zum Gesetzentwurf rund um Scheinväter und Kuckuckskinder
ID: 1393916
denen die neuen Gesetze keinen Rechtsfrieden vermitteln. Noch viel
wichtiger, als dies zu beklagen, ist es aber, die Fälle zu regeln,
bei denen die bestehenden Gesetze grundsätzlich zu unerwünschten
Ergebnissen führen. Nach deutschem Recht kann im Extremfall auch der
Samenspender dazu verpflichtet werden, Unterhalt zu zahlen - einem
Kind, das er nie gesehen hat und das er nie sehen wollte. Die
Reformen in diesem Rechtsgebiet sind noch lange nicht abgeschlossen.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
Original Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.08.2016 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1393916
Anzahl Zeichen: 836
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 278 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Nachrichten: zum Gesetzentwurf rund um Scheinväter und Kuckuckskinder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).