BEG II: Zentralverband der Dachdecker sieht wenig Bürokratie-Entlastung

BEG II: Zentralverband der Dachdecker sieht wenig Bürokratie-Entlastung

ID: 1394057
(ots) - Mit dem zweiten Bürokratie-Entlastungsgesetz (BEG II)
hat die Bundesregierung Neuerungen vorgestellt, die auch das Handwerk
betreffen. Doch statt Entlastung ist ein Mehr an Bürokratie
festzustellen. Ein Beispiel ist die neue Fälligkeitsregelung der
Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialabgaben sollen nun in Höhe der
tatsächlichen Beiträge des Vormonats als "voraussichtliche
Beitragsschuld" bis zum fünftletzten Bankarbeitstag abgerechnet
werden. Es ändert sich somit nur die Berechnungsgrundlage für die
vorläufige Beitragsschuld, aber nicht der bürokratische Aufwand für
die Betriebe, denn monatliche Korrekturen bleiben weiterhin
notwendig. Die bisherige Berechnung auf Schätzungsbasis wird im
Zweifel im Baugewerbe sogar eine höhere Genauigkeit haben als die
vorgesehene Vormonatsbetrachtung. Weitere Änderungen gibt es bei der
Kleinunternehmer-Grenze. Hier soll der Grenzbetrag für
Kleinunternehmer von aktuell 17.500 Euro auf einen maßgebenden Umsatz
von 20.000 Euro jährlich erhöht werden.

Gute Ansätze, aber noch Ergänzungsbedarf

"Insgesamt enthält das zweite Bürokratie-Entlastungsgesetz gute
Ansätze, die aber an einigen Stellen noch erheblichen
Ergänzungsbedarf haben", stellt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) fest. "Das
gilt besonders für die steuer- und sozialrechtlichen Vorschläge, die
zum Teil weit hinter dem möglichen Einsparpotenzialen zurückbleiben,
wie bei der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Andere
führen sogar zu negativen gesamtwirtschaftlichen Effekten. So stellt
die geplante Anhebung der Kleinunternehmer-Grenze bei der
Umsatzsteuer einen Schritt in die falsche Richtung dar. Sie würde das
Geschäftsmodell der Solo-Selbstständigen in die Grauzone der
Scheinselbstständigkeit sowie Umgehungsmöglichkeiten für


Tarifverträge und Arbeitsschutzvorschriften befördern", so Marx
weiter. Der ZVDH lehnt wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks
(ZDH) die im BEG II vorgeschlagenen Änderungen zur Fälligkeit mit
Nachdruck ab. Der Entwurf werfe mehr Fragen auf und zeichne sich
durch große Praxisferne aus.

Vorschläge zur Bürokratie-Entlastung

Der ZDH hat weiterhin einige Vorschläge zur Bürokratie-Entlastung
vorgelegt, die der ZVDH ebenfalls unterstützt. So zum Beispiel die
Forderung, die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung auf 600.000 Euro
anzuheben. Diese liegt derzeit seit 1. Januar 2012 bundesweit bei
500.000 Euro, festgeschrieben durch das Dritte
Umsatzsteuer-Änderungsgesetz. Sie wird jedoch von immer mehr
mittelständischen Betrieben überschritten, weil die Umsätze aufgrund
höherer Material- und Energiepreise steigen. Insofern wäre mit einer
Anhebung der Umsatzgrenze auf 600.000 Euro auch eine Angleichung an
die Bilanzierungsgrenze verbunden. Die Ist-Versteuerung bedeutet,
dass die Umsatzsteuer erst abgeführt werden muss, wenn der Kunde die
Rechnung bezahlt hat. "Hier sehen wir eine wirkliche Entlastung
gerade für kleine Betriebe. Mit der Erhöhung der Umsatzgrenze kann
ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Liquidität der Betriebe
geleistet werden und bei nicht-bilanzierenden Unternehmen führt dies
zu spürbaren Entlastungen", erläutert Marx. Mehr:
http://bit.ly/PM9_BEGII



Pressekontakt:
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband

Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de

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Datum: 30.08.2016 - 10:00 Uhr
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