taz-Kommentar von Simone Schmollacküber die geplante Auskunftspflicht für Mütter
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mit Hinz und Kunz. Absurd? Total absurd. Doch solche intimen Fragen
von einem Gericht an die Mutter eines vermeintlichen "Kuckuckskindes"
sind jetzt zulässig. So will es das neue Gesetz aus dem Hause von
Heiko Maas, mit dem der SPD-Justizminister die Regressansprüche von
Scheinvätern auf zwei Jahre begrenzen will.
Viele "Kuckucksväter" werden sich benachteiligt fühlen, weil die
meisten von ihnen nicht für ein Kind zahlen wollen, das nicht ihre
Gene trägt. Man kann die Männer verstehen, der Wunsch nach Fortleben
in leiblichen Kindern ist zutiefst human. Andererseits besagen
Forschungen, dass sich Scheinväter selbst dann nicht rühren, wenn sie
bereits einen Verdacht hegen - solange die Beziehung zur Mutter
stimmt. Bröckelt diese, wird Vaterschaft plötzlich zur Chefsache.
Dann geht es vor allem ums Geld.
Das vergiftet nicht nur die ohnehin schon angespannte Beziehung
der Erwachsenen zusätzlich, darunter leidet in erster Linie das Kind.
Das ist zwar Mittelpunkt des Konflikts, es hat ihn jedoch in keiner
Weise ausgelöst. Auf der Ebene materieller Forderungen verliert das
Kind im Handumdrehen eine vertraute Bezugsperson: Sosehr der Vater
zuvor am Kind festgehalten hat, so sehr lässt er es jetzt los. Ernst
gemeinte Vaterschaft sieht anders aus - insbesondere in Zeiten sich
auflösender traditioneller Familienstrukturen.
Und dann noch dieser unnötige Druck auf das böse, verruchte
"Lügenweib"? Forschungen belegen, dass manche Frauen selbst nichts
vom Kuckuckskind wissen. Was, wenn die Mutter sich den intimen Fragen
des Gerichts schlichtweg entzieht und den Namen des biologischen
Vaters nicht preisgibt - aus welchen Gründen auch immer? Oder wenn
Sie sich tatsächlich nicht erinnern kann? Da mag ein Gericht
insistieren, wie es will: Nein heißt Nein! Einzig einer Person
gegenüber ist die Mutter - irgendwann - zur Wahrheit verpflichtet:
dem Kind.
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Datum: 31.08.2016 - 17:45 Uhr
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