Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kuckuckskinder
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eine Auskunftspflicht der Mutter leichter an den Namen des wahren
Erzeugers kommen, um Unterhaltszahlungen nachfordern zu können. Der
Gesetzentwurf greift stark in die Intimsphäre ein. Muss der Staat
wirklich alles regeln, was sich im Privatleben abspielt? Im konkreten
Fall hat das Bundesverfassungsgericht ein entscheidendes Wort
mitgesprochen. Es verweigerte einem »Scheinvater« das entsprechende
Auskunftsbegehren mit dem Hinweis einer fehlenden Rechtsgrundlage in
Bezug auf die Mutter. Die Gesetzesvorlage versucht sich nun im
Spagat: Aus »schwerwiegenden Gründen« kann die Mutter die Auskunft
verweigern. Das klingt nach einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für
Juristen. Setzt sich der Scheinvater am Ende doch durch, wird ihm
nur ein Regressanspruch für zwei Jahre zugestanden. Warum nicht drei
oder vier? Zur Zufriedenheit aller Beteiligten wird sich der Konflikt
wohl nie regeln lassen. Am Ende regelt es womöglich wieder Karlsruhe
- indem es das Gesetz verwirft.
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Datum: 31.08.2016 - 21:30 Uhr
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