Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kuckuckskinder
ID: 1395022
eine Auskunftspflicht der Mutter leichter an den Namen des wahren
Erzeugers kommen, um Unterhaltszahlungen nachfordern zu können. Der
Gesetzentwurf greift stark in die Intimsphäre ein. Muss der Staat
wirklich alles regeln, was sich im Privatleben abspielt? Im konkreten
Fall hat das Bundesverfassungsgericht ein entscheidendes Wort
mitgesprochen. Es verweigerte einem »Scheinvater« das entsprechende
Auskunftsbegehren mit dem Hinweis einer fehlenden Rechtsgrundlage in
Bezug auf die Mutter. Die Gesetzesvorlage versucht sich nun im
Spagat: Aus »schwerwiegenden Gründen« kann die Mutter die Auskunft
verweigern. Das klingt nach einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für
Juristen. Setzt sich der Scheinvater am Ende doch durch, wird ihm
nur ein Regressanspruch für zwei Jahre zugestanden. Warum nicht drei
oder vier? Zur Zufriedenheit aller Beteiligten wird sich der Konflikt
wohl nie regeln lassen. Am Ende regelt es womöglich wieder Karlsruhe
- indem es das Gesetz verwirft.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.08.2016 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1395022
Anzahl Zeichen: 1368
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 487 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kuckuckskinder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).