Neue Westfälische (Bielefeld): Ex-SS-Wachmann erwarten Prozesskosten in sechsstelliger Höhe
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Lage (Kreis Lippe) könnte Prozesskosten im unteren sechstelligen
Bereich zu tragen haben, wenn das Urteil gegen den 94-Jährigen
ehemaligen SS-Unterscharführer rechtskräftig wird, schätzt der
Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Das berichtet die in
Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Donnerstag-Ausgabe).
Hanning war vom Landgericht Detmold zu einer Freiheitsstrafe von fünf
Jahren wegen der Beihilfe zum Mord an mindestens 170.000 Menschen im
Konzentrationslager Auschwitz verurteilt worden. Der Oberstaatsanwalt
geht davon aus, dass die Kosten für die Anmietung der
Verhandlungsräume in der Industrie- und Handelskammer Detmold nicht
in Rechnung gestellt werden. Das Gleiche könnte auch die zusätzlich
angeforderten Polizeikräfte und die Reiterstaffel gelten. "Wir haben
eine Vereinbarung mit der Polizei, uns gegenseitig keine Kosten in
Rechnung zu stellen", sagte Vetter. Anders könnte es mit den Kosten
der Verfahrensbeteiligten aussehen. Hier könnte Hanning durchaus für
die Reisekosten der Zeugen, deren Verdienstausfall und mögliche
Übernachtungskosten aufkommen müssen. Auch die Kosten für die Anwälte
der Nebenkläger könnte der 94-Jährige bezahlen müssen, auch wenn die
Staatskasse hier erst einmal in Vorleistung getreten ist.
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Datum: 01.09.2016 - 06:00 Uhr
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