Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzpflicht des Mieters bei verspätetem Auszug
ID: 1395487
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.03.2016?107 C 263/13.
Mietrecht(firmenpresse) - Eigenbedarf oft vorgeschoben
Ein Problem im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen hier in Deutschland, auf das ich schon mehrfach hingewiesen habe, ist der vorgeschobene Eigenbedarf. Nach meiner Erfahrung aus der Praxis ist ein erheblicher Teil der Eigenbedarfskündigungen nur vorgeschoben. Der Schutz der Mieter vor diesem Missstand durch die Gerichte ist leider unzureichend. Dennoch ermutige ich Mieter, die eine Rechtsschutzversicherung haben, oftmals dazu, sich gegen fragwürdige Eigenbedarfskündigungen zur Wehr zu setzen. Das ist allerdings nicht ganz ungefährlich, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Aachen zeigt.
Vermieter war mit Räumungsklage erfolgreich
Im entsprechenden Fall hatte der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung zugunsten seines Enkels ausgesprochen. Mit seiner anschließenden Räumungsklage war er in zwei Instanzen erfolgreich gewesen. Als der Mieter dann schließlich auszog, machte der Vermieter Schadensersatzansprüche gegen diesen geltend.
Mieter kann sich schadensersatzpflichtig machen
Damit war er vor dem Amtsgericht Aachen erfolgreich. Das Gericht sah den Schaden zum einen darin, dass sich der Enkel für die Zeit bis zum Auszug des Mieters eine andere Wohnung suchen musste, die teurer war. Zum anderen konnte der Enkel aber auch nicht direkt nach dem Auszug des Mieters in die begehrte Wohnung einziehen, weil er bei der Alternativwohnung noch die Kündigungsfrist einzuhalten hatte. Auch für die Zeit bis zum tatsächlichen Bezug der Wohnung durch den Enkel musste der Mieter also nun Schadensersatz leisten.
Fazit
Mietern muss also klar sein, dass sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen, wenn sie gegen eine Eigenbedarfskündigung vorgehen und schließlich im Räumungsprozess verlieren. Dennoch kann es sich aus meiner Sicht durchaus lohnen, das Risiko einzugehen. Auch wenn es für Mieter schwierig ist, vor Gericht einen vorgeschobenen Eigenbedarf nachzuweisen, so lassen sich doch Vermieter im Rahmen des Prozesses immer wieder auf Vereinbarungen mit dem Mieter z. B. über die Zahlung einer Umzugsbeihilfe ein, um den Auszug zu beschleunigen.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck hilft. Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Rufen Sie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten, um sich gegen die Kündigung zu wehren.
29.08.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung. Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
eigenbedarfsk-ndigung
vermieter
mieter
schadensersatz
eigenbedarf
wohnung
miete
urteil
auszug
versp-tet
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 01.09.2016 - 16:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1395487
Anzahl Zeichen: 3540
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 673 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzpflicht des Mieters bei verspätetem Auszug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Wegner: Entstehung von ethnischen Ghettos verhindern ...
Länder sollen die Wohnsitzauflage nutzen Ab dem heutigen Donnerstag macht Bayern als erstes Bundesland von der Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber Gebrauch. Hierzu erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Kai Wegner: "Mit dem Integrati
Elternzeit: Schutz vor Kündigung und Einkommen ...
Anspruch auf Elternzeit: Um sich in den ersten Jahren nach der Geburt ausreichend um sein Kind kümmern zu können, besteht für Arbeitnehmer, Mütter und Väter, ein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Zu diesem Zweck muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Eltern
Laufender Kündigungsschutzprozess - neuen Job annehmen? ...
Kündigungsschutzklage nach erhaltener Kündigung Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten, innerhalb von drei Wochen, nachdem sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorzugehen. Sofern kein Sozialplan besteht, der eine Abfindun
Piktogramme statt Behördenkauderwelsch ...
Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Asylverfahren oder Erstunterbringung - wie soll ein Flüchtling aus den umkämpften Gebieten in Syrien oder einem anderen Land mit brüchigen Englischkenntnissen mit diesen Worten etwas anfangen können? In vielen deutschen Amtsstuben sieht es zudem mit der




