UN-Sonderberichterstatter kritisieren geplante BND-Reform
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nach Einschätzung dreier UN-Sonderberichterstatter internationale
Menschenrechtsstandards. In einem Schreiben an den deutschen
Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf äußern die
UN-Vertreter "ernste Bedenken" gegen die Reformpläne der
Bundesregierung. Das neue BND-Gesetz würde in seiner vorgeschlagenen
Form "eine Gefahr für die Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit
darstellen".
"Dass gleich drei UN-Sonderberichterstatter den Gesetzentwurf so
deutlich kritisieren, zeigt, wie gravierend das geplante BND-Gesetz
in Menschenrechte eingreifen würde", sagte ROG-Vorstandsmitglied
Matthias Spielkamp. "Nach diesem Weckruf der Vereinten Nationen
sollten die Regierungsfraktionen den Entwurf endlich gründlich
überarbeiten. Ausländische Journalisten und andere
Berufsgeheimnisträger müssen die gleichen Schutzrechte erhalten wie
ihre deutschen Kollegen."
Die drei UN-Sonderberichterstatter David Kaye (Schutz der
Meinungsfreiheit), Michel Forst (Situation der
Menschenrechtsverteidiger) und Mónica Pinto (Unabhängigkeit von
Richtern und Anwälten) haben der Bundesregierung ihre achtseitige
Stellungnahme am vergangenen Montag übersandt (http://t1p.de/zp5d,
PDF). Darin bitten sie die Bundesregierung um eine Antwort, die sie
ebenso wie ihre Einwendungen publik machen wollen.
Am Donnerstag wurde zudem ein Gutachten mit massiver Kritik der
Bundesdatenschutzbeauftragten an der bisherigen Überwachungspraxis
des Bundesnachrichtendienstes publik, die durch das neue BND-Gesetz
im Kern legalisiert werden soll (http://t1p.de/alp2). Die
Stellungnahmen bestätigen die Kritik von Reporter ohne Grenzen (ROG)
sowie von weiteren 16 Menschenrechts- und Medienorganisationen. Das
Bündnis hat Anfang August eine Petition für die Überarbeitung des
BND-Gesetzentwurfs gestartet, die bereits von mehr als 5000 Menschen
unterzeichnet worden ist
(www.reporter-ohne-grenzen.de/petition-bnd-de/).
JOURNALISTEN ALS "ZIEL VON UNBEGRÜNDETER UND UNVERHÄLTNISMÄSSIGER
ÜBERWACHUNG"
Die UN-Experten listen fünf Punkte auf, in denen der Gesetzentwurf
gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt. Unter anderem
seien die Bedingungen, unter denen der BND Menschen außerhalb
Deutschlands überwachen darf, zu vage formuliert und begründeten
damit ein "hohes Risiko, dass der BND persönliche Daten ausländischer
Bürger und Institutionen sammeln und analysieren wird, denen weder
Straftaten noch Fehlverhalten vorgeworfen wird". Insbesondere die
Regelungen zur Massenüberwachung genügten den menschenrechtlichen
Maßstäben der Notwendigkeit und Angemessenheit nicht.
Scharf kritisieren die UN-Sonderberichterstatter, dass in dem
geplanten Gesetz Schutzrechte für Journalisten fehlen: "Der
Gesetzentwurf weckt ernsthafte Bedenken, dass ausländische
Journalisten und ihre Informanten Ziel von unbegründeter und
unverhältnismäßiger Überwachung werden. Dies bedroht wiederum ihr
Recht - und das der Allgemeinheit -, Informationen zu sammeln, zu
erhalten und weiterzugeben." Ähnliche Bedenken äußern sie bezüglich
des Schutzes der Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Klienten.
SCHUTZRECHTE DÜRFEN NICHT NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT DISKRIMINIEREN
Deutliche Kritik üben die UN-Vertreter auch daran, dass der
Gesetzentwurf ausländische Staatsbürger schlechter vor
Grundrechtseingriffen schütze als Deutsche. Der Schutz der
Meinungsfreiheit gelte gemäß dem Internationelen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte unabhängig von der Nationalität und
von Grenzen; auch gesetzliche Beschränkungen dieses Rechts dürften
nicht nach Staatsangehörigkeit diskriminieren.
Ferner werde die Aufsicht über den BND durch das geplante
"Unabhängige Kontrollgremium" internationalen Anforderungen an eine
wirksame Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen nicht gerecht, weil das
Gremium nicht ausreichend ausgestattet sei und seine Mitglieder von
der Regierung ernannt würden.
Die Bundesregierung hatte Ende Juni einen Gesetzentwurf zur Reform
des deutschen Auslandsgeheimdienstes vorgelegt, der bereits in erster
Lesung im Bundestag debattiert worden ist. Am 26. September wird das
BND-Gesetz in einer parlamentarischen Anhörung diskutiert, ehe der
Bundestag voraussichtlich im Oktober das Gesetz verabschiedet.
Die Petition des Bündnisses um ROG für eine Überarbeitung des
BND-Gesetzes kann weiterhin unterzeichnet werden. Ende September
wollen Vertreter des Bündnisses um ROG die Unterschriften an die
Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD übergeben.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- Stellungnahme der UN-Sonderberichterstatter (PDF): www.ohchr.org
/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL_DEU_2.2016.pdf
- Internationale Petition gegen die das neue BND-Gesetz:
www.reporter-ohne-grenzen.de/petition-bnd-de/ (auch auf Englisch
und Französisch verfügbar)
- Rechtliche Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen zum Entwurf
des BND-Gesetzes (PDF): http://t1p.de/koj0
- Konsolidierte Fassung des geplanten BND-Gesetzes (PDF):
http://t1p.de/3fb9
- Mehr zum Einsatz von Reporter ohne Grenzen für die
Informationsfreiheit im Internet:
www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/
Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer
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www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
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Datum: 02.09.2016 - 11:42 Uhr
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